Einreise und Aufenthalt
Sind Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats und möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen? Durch die Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier für die Dauer von drei Monaten aufhalten. Sie brauchen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise. Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für Sie und Ihre Familie unbeschränkt.
Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Liechtenstein, Norwegen oder Island, so gilt für Sie das Gleiche.
Recht auf Daueraufenthalt
Als EU-Bürgerin oder -Bürger erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Dies können Sie sich mit der Daueraufenthaltskarte bescheinigen lassen. Sie kann praktisch sein, wenn Sie Behörden- oder Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen haben. Weiterführende Informationen zum Thema „Ständiger Wohnsitz für EU-Staatsangehörige“ finden Sie hier.
Deutsche Staatsbürgerschaft
Sie haben Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland und möchten nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Als EU-Bürgerin oder -Bürger ist das möglich. Welche Voraussetzungen Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
Je nachdem, aus welchem EU-Mitgliedsstaat Sie kommen, müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Sie dürfen also die „doppelte Staatsbürgerschaft“ besitzen. Welche Länder diese Option bieten, können Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde erfragen.
Jobs
Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU eröffnet Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir stellen Ihnen hier das breite Unterstützungsangebot vor, welches Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.
Unterstützung bei der Stellensuche
Benötigen Sie Hilfe in Sachen Jobsuche, so sind Sie bei EURES an der richtigen Stelle. Als Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein EURES-Mitglied. Durch Beratung und Vermittlung fördert EURES die Mobilität von Arbeitsuchenden innerhalb Europas. Das Angebot reicht von europaweiten Stellenangeboten, EU-Förderprogrammen, Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Kontaktdaten zu EURES-Beraterinnen und -Beratern. Einfach erklärt finden Sie das EURES-Angebot in diesem EURES-Flyer. Bei den European Job Days können Sie sich so direkt vor Ort über Ihre Arbeitsmarktchancen und offene Stellen in Deutschland oder in anderen EU-Ländern informieren. Aktuelle Veranstaltungen und Termine finden Sie auf der Website der European Job Days.
Fördermöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und -Bürger
EURES unterstützt grenzüberschreitend die faire und nachhaltige berufliche Mobilität. Das Förderprogramm Targeted Mobilty Schemes (TMS) ist Teil dieser EURES-Strategie. Das Programm verfolgt das Ziel, geeignete Bewerberinnen und Bewerber und schwer zu besetzende Stellen zusammenzubringen, Mobilität, Arbeitssuche und Rekrutierung in Europa zu erleichtern. In Deutschland werden aktuell mehrere TMS-Projekte umgesetzt. Informationen zu den verschiedenen Förderprojekten finden Sie auf der EURES-Website.
Was sind die Voraussetzungen, wenn ich an einem der deutschen TMS-Projekte teilnehmen möchte?
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben aber das Rentenalter noch nicht erreicht
- Sie haben die europäische Staatsangehörigkeit und einen Wohnsitz in einem der 27 EU-Länder, Norwegen oder Island und möchten in Deutschland arbeiten
- Sie suchen nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einem Praktikum oder einer Lehrstelle und es gibt Angebote, die Ihrer Qualifikation oder auch Ihrem Ausbildungswunsch entsprechen.
- Der Job, auf den Sie sich bewerben oder den Sie antreten wollen, ist nicht auf unter sechs Monaten befristet, umfasst mindestens 50 % einer Arbeitswoche einer Vollzeitstelle und entspricht den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Wie funktionieren die deutschen Projekte?
Der erste Weg führt zunächst mal zu einer Beratung! Die Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren und unterstützen Sie in den Bereichen:
- Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in Deutschland
- Suche nach Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen oder Praktikumsplätzen
- Erstellung eines Lebenslaufs
- Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche
Die Eures-Beratung über die BA hilft bei der Orientierung, ist der grundlegende und verpflichtende erste Schritt vor einer Antragstellung und unterstützt Sie gezielt nach Ihrem Bedarf.
Mögliche Fördermodule:
- Reisekosten: Einmalige finanzielle Unterstützung für eine Reise zu Ihrem Job-Interview.
- Umzugskosten: Finanzielle beim Umzug, nach einer erfolgreichen Vermittlung und vor Arbeitsantritt.
- Anerkennungskosten: Während des Anerkennungsprozesses Ihrer beruflichen Qualifikationen können Sie bei dabei entstehenden Kosten (z. B. Übersetzungskosten) unterstützt werden.
- Sprachkurs im Herkunftsland: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Deutschkurs im Herkunftsland.
- Sprachkurs in Deutschland: In bestimmten Fällen ist eine Unterstützung für einen berufsbegleitenden Sprachkurs in Deutschland möglich.
- Integrationsprogramm: Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann zur Unterstützung Ihrer Integration in Deutschland ein Integrationsprogramm für Sie beantragen.
Recht auf Gleichbehandlung
Arbeiten Sie in Deutschland und fühlen sich am Arbeitsplatz nicht gleichbehandelt, so sollten Sie sich an die EU-Gleichbehandlungsstelle wenden. Sie ist dafür da, dass eine Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmer/innen und deren Familienangehörigen gewährleistet wird. Bei Bedarf werden Sie hier auch mit Informationen rund um das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Sprachen versorgt.
Mehr zu den Themen Jobsuche, Bewerben, Arbeitsvertrag etc. finden Sie in unserer Rubrik „Arbeiten in Deutschland“.