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Als EU-Bürger in Deutschland arbeiten

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind, können Sie durch die Freizügigkeit ohne Visum nach Deutschland einreisen. Worauf Sie dennoch achten müssen, erfahren Sie hier.

Einreise und Aufenthalt

Sind Sie Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaats und möchten in Deutschland arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen? Durch die Freizügigkeit können Sie ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung nach Deutschland einreisen und sich hier für die Dauer von drei Monaten aufhalten. Sie brauchen lediglich einen gültigen Pass oder Personalausweis für die Einreise. Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Erwerbstätigkeit in Deutschland ist für Sie und Ihre Familie unbeschränkt.
 
Sind Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), also Liechtenstein, Norwegen oder Island, so gilt für Sie das Gleiche.  

Recht auf Daueraufenthalt

Als EU-Bürgerin oder -Bürger erhalten Sie nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von mindestens 5 Jahren in einem anderen EU-Land dort automatisch das Recht auf Daueraufenthalt. Dies können Sie sich mit der Daueraufenthaltskarte bescheinigen lassen. Sie kann praktisch sein, wenn Sie Behörden- oder Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen haben. Weiterführende Informationen zum Thema „Ständiger Wohnsitz für EU-Staatsangehörige“ finden Sie hier.

Deutsche Staatsbürgerschaft

Sie haben Ihren regelmäßigen Wohnsitz in Deutschland und möchten nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Als EU-Bürgerin oder -Bürger ist das möglich. Welche Voraussetzungen Sie für die Einbürgerung erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
 
Je nachdem, aus welchem EU-Mitgliedsstaat Sie kommen, müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Sie dürfen also die „doppelte Staatsbürgerschaft“ besitzen. Welche Länder diese Option bieten, können Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde erfragen.

Jobs 

Der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU eröffnet Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Wir stellen Ihnen hier das breite Unterstützungsangebot vor, welches Sie bei Bedarf in Anspruch nehmen können.   

Unterstützung bei der Stellensuche

Benötigen Sie Hilfe in Sachen Jobsuche, so sind Sie bei EURES an der richtigen Stelle. Als Netzwerk der europäischen Arbeitsverwaltungen ist auch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein EURES-Mitglied. Durch Beratung und Vermittlung fördert EURES die Mobilität von Arbeitsuchenden innerhalb Europas. Das Angebot reicht von europaweiten Stellenangeboten, EU-Förderprogrammen, Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Kontaktdaten zu EURES-Beraterinnen und -Beratern. Einfach erklärt finden Sie das EURES-Angebot in diesem EURES-Flyer. Bei den European Job Days können Sie sich so direkt vor Ort über Ihre Arbeitsmarktchancen und offene Stellen in Deutschland oder in anderen EU-Ländern informieren. Aktuelle Veranstaltungen und Termine finden Sie auf der Website der European Job Days.

Fördermöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und -Bürger

EURES unterstützt grenzüberschreitend die faire und nachhaltige berufliche Mobilität. Das Förderprogramm Targeted Mobilty Schemes (TMS) ist Teil dieser EURES-Strategie. Das Programm verfolgt das Ziel, geeignete Bewerberinnen und Bewerber und schwer zu besetzende Stellen zusammenzubringen, Mobilität, Arbeitssuche und Rekrutierung in Europa zu erleichtern. In Deutschland werden aktuell mehrere TMS-Projekte umgesetzt. Informationen zu den verschiedenen Förderprojekten finden Sie auf der EURES-Website.  

Was sind die Voraussetzungen, wenn ich an einem der deutschen TMS-Projekte teilnehmen möchte? 

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt, haben aber das Rentenalter noch nicht erreicht
  • Sie haben die europäische Staatsangehörigkeit und einen Wohnsitz in einem der 27 EU-Länder, Norwegen oder Island und möchten in Deutschland arbeiten
  • Sie suchen nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einem Praktikum oder einer Lehrstelle und es gibt Angebote, die Ihrer Qualifikation oder auch Ihrem Ausbildungswunsch entsprechen.
  • Der Job, auf den Sie sich bewerben oder den Sie antreten wollen, ist nicht auf unter sechs Monaten befristet, umfasst mindestens 50 % einer normalen Arbeitswoche und entspricht den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. 

Wie funktionieren die deutschen Projekte? 

Der erste Weg führt zunächst mal zu einer Beratung! Die Beraterinnen und Berater der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren und unterstützen Sie in den Bereichen:

  • Arbeitsmarkt und die Arbeitsbedingungen in Deutschland
  • Suche nach Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen oder Praktikumsplätzen 
  • Erstellung eines Lebenslaufs 
  • Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche 

Die Eures-Beratung über die BA hilft bei der Orientierung, ist der grundlegende und verpflichtende erste Schritt vor einer Antragstellung und unterstützt Sie gezielt nach Ihrem Bedarf. 

Mögliche Fördermodule: 

  • Reisekosten: Einmalige finanzielle Unterstützung für eine Reise zu Ihrem Job-Interview. 
  • Umzugskosten: Finanzielle beim Umzug, nach einer erfolgreichen Vermittlung und vor Arbeitsantritt.
  • Anerkennungskosten: Während des Anerkennungsprozesses Ihrer beruflichen Qualifikationen können Sie bei dabei entstehenden Kosten (z. B. Übersetzungskosten) unterstützt werden. 
  • Sprachkurs im Herkunftsland: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Deutschkurs im Herkunftsland.
  • Sprachkurs in Deutschland: In bestimmten Fällen ist eine Unterstützung für einen berufsbegleitenden Sprachkurs in Deutschland möglich. 
  • Integrationsprogramm: Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann zur Unterstützung Ihrer Integration in Deutschland ein Integrationsprogramm für Sie beantragen. 

Recht auf Gleichbehandlung

Arbeiten Sie in Deutschland und fühlen sich am Arbeitsplatz nicht gleichbehandelt, so sollten Sie sich an die EU-Gleichbehandlungsstelle wenden. Sie ist dafür da, dass eine Gleichbehandlung von EU-Arbeitnehmer/innen und deren Familienangehörigen gewährleistet wird. Bei Bedarf werden Sie hier auch mit Informationen rund um das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Sprachen versorgt.

Mehr zu den Themen Jobsuche, Bewerben, Arbeitsvertrag etc. finden Sie in unserer Rubrik „Arbeiten in Deutschland“.

Anerkennung der Qualifikationen 

Besondere Regelungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger gibt es auch bei der beruflichen Anerkennung. Die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sieht vor, dass Berufsabschlüsse in der Regel als gleichwertig in den Mitgliedsstaaten der EU anerkannt werden und gewähren Berufsangehörigen somit freien Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt. Die Richtlinie gilt für Staatsangehörige der EU, des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem der Mitgliedstaaten erworben haben und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Deutschen.

Ausführliche Informationen zur Berufsanerkennung für EU-Bürgerinnen und -Bürger finden Sie in unserer Rubrik „Anerkennung“ und auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.  

Studium

Studium in Deutschland

Möchten Sie in Deutschland studieren, so gilt auch hier für Sie die EU-Freizügigkeit. Sie können sich an deutschen Hochschulen mit Ihrem Zeugnis für einen Hochschulzugang bewerben, in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz erlangte Schulabschlüsse werden in der Regel in Deutschland anerkannt. Mithilfe der DAAD-Zulassungsdatenbank können Sie konkret überprüfen, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss die Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland erfüllen.   

Förderprogramme – Erasmus+

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme, die Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger in Anspruch nehmen können. Ein Beispiel ist das Programm Erasmus+. Hier werden einzelne Auslandsaufenthalte (Studium und Praktikum) von drei (beim Studium) bzw. zwei (beim Praktikum) bis zwölf Monaten gefördert und das pro Studienphase (Bachelor, Master, Promotion). Mehr Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission sowie auf dem Portal Study in Germany.

Weitere Informationen zum Thema Studieren in Deutschland erhalten Sie in unserer Rubrik „Studieren in Deutschland“. 

Ausbildung

Suche einer Ausbildungsstelle  

Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Deutschland? Auch hier unterstützt das EURES-Portal bei der Stellensuche. Freie Ausbildungsstellen finden Sie online unter auf der EURES-Website oder Sie wenden sich direkt an eine/n EURES-Berater/in.

Weitere Informationen zum Thema Ausbildung in Deutschland erhalten Sie in unserer Rubrik „Ausbildung in Deutschland“.

Leben

Neu in Deutschland angekommen, gibt es einige Informationen, die Ihnen im Alltag nützlich sein können. Auf den Seiten der EU-Gleichbehandlungsstelle finden Sie Wissenswertes, speziell für EU-Staatsangehörige in Deutschland.

Einige Besonderheiten haben wir hier für Sie aufgelistet:   

Integrationskurse

Als EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie dürfen also an einem Integrationskurs teilnehmen, um Deutsch zu lernen, sind aber nicht dazu verpflichtet.  
Mehr Informationen zum Thema Integrationskurse finden Sie hier

Meldepflicht

In Deutschland gilt die Meldepflicht. Dies gilt für alle in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft. Sobald Sie eine Wohnung bezogen haben, sollten Sie sich bei der Meldebehörde bzw. Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden.

Weitere Informationen zum Thema Wohnen und Einleben finden Sie hier.

Sozialleistungen  

Als EU-Bürgerin oder -Bürger und auch des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, gehen Ihnen in Deutschland erworbene Ansprüche aus der Sozialversicherung, zum Beispiel aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht verloren: Ab Erreichen des Rentenalters kann Ihnen von jedem EU- oder EWR-Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet haben, eine Rente nach den jeweiligen Voraussetzungen gezahlt werden. Haben Sie also zum Beispiel in zwei Ländern gearbeitet, beziehen Sie grundsätzlich auch von zwei Ländern Rentenzahlungen.

Wer zuletzt in Deutschland gearbeitet hat und arbeitslos wird, ist nicht auf sich allein gestellt, sondern hat Anspruch auf Arbeitslosenleistungen. Hierfür gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Staatsangehörige. Beschäftigungs- und Versicherungszeiten, die Sie in anderen Ländern zurückgelegt haben, werden bei der Bearbeitung Ihres Antrags berücksichtigt.

Es gibt eine Reihe weitere Sozialleistungen, auf welche Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger in Deutschland Anspruch haben. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie bei der EU-Gleichbehandlungsstelle.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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