Verfassung garantiert Stabilität
Deutschland blickt auf eine lange Geschichte zurück. Als Staat im heutigen Sinne existiert es seit 1871. Es folgten Höhen und Tiefen, Weltkriege, die menschenverachtende Diktatur der Nationalsozialisten und die Teilung in zwei deutsche Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland, die sich 1949 gründete, hat aus seiner Geschichte gelernt: Die demokratische Verfassung ist ein Garant dafür.
Das deutsche Grundgesetz ist die wichtigste rechtliche Grundlage für das Zusammenleben in Deutschland. Es beginnt mit Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Zu den garantierten Grundrechten zählen unter anderem auch die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5), die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz (Artikel 3), die Religionsfreiheit (Artikel 4), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (Artikel 12) sowie der Schutz vor politischer Verfolgung (Asylrecht, Artikel 16a). Das Grundgesetz definiert Deutschland als
- Rechtsstaat: alles staatliche Handeln unterliegt der richterlichen Kontrolle.
- Bundesstaat: die Herrschaftsgewalt wird zwischen den 16 Bundesländern und dem Zentralstaat aufgeteilt; oft wird dafür auch der Begriff „Föderalismus“ gebraucht.
- Sozialstaat: die Regierung trifft Vorkehrungen, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und den Bürgern alle notwendigen sozialen Sicherheiten zu garantieren. Dazu gehört es, den Bürgerinnen und Bürgern bei Arbeitslosigkeit, Behinderung und Krankheit sowie im Alter ein menschenwürdiges Auskommen zu gewährleisten.
Die Grundrechte, die demokratische Herrschaftsform, der Bundesstaat und der Sozialstaat haben Ewigkeitscharakter, das heißt, sie dürfen auch künftig weder durch eine Änderung des Grundgesetzes noch durch eine neue Verfassung angetastet werden.
Ein föderaler Staat mit fünf ständigen Verfassungsorganen
Deutschland ist ein föderaler Staat. Bis 1990 bestand die Bundesrepublik aus elf Bundesländern, mit der Wiedervereinigung mit der Deutschen Demokratischen Republik im Jahr 1990 kamen fünf weitere hinzu. Bundeshauptstadt und Regierungssitz ist seither Berlin, einige Bundesministerien haben aber auch noch einen Dienstsitz in der ehemaligen Hauptstadt Bonn. Seit mehr als 60 Jahren hat Deutschland eine stabile Demokratie, die auch von seinen Bürgerinnen und Bürgern getragen und gelebt wird.
Die fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik sind der Bundespräsident (das Staatsoberhaupt), der Bundestag (die gewählte Vertretung des deutschen Volkes), der Bundesrat (die Vertretung der Bundesländer, eine Art Zweite Kammer neben dem Bundestag), die Bundesregierung (die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen und Bundesminister) sowie das Bundesverfassungsgericht (das höchste Gericht).
Die Gewaltenteilung, also die Verteilung der staatlichen Gewalt auf mehrere Staatsorgane, ist ein wichtiger Bestandteil der Verfassung. Die Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) dürfen niemals von einer Instanz verantwortet werden.
Parteien und Wahlen
Die politischen Parteien haben laut Grundgesetz die Aufgabe, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.
Derzeit besteht der 20. Deutsche Bundestag – gewählt am 26. September 2021 – aus der SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands), dem Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (Freie Demokratische Partei), die gemeinsam die Regierung bilden. Die Oppositionsparteien sind die Unionsparteien CDU (Christlich Demokratische Union) und CSU (Christlich-Soziale Union), die AfD (Alternative für Deutschland) und Die Linke.
Die Wahlen des Bundestags und der Länderparlamente sind frei, geheim und gleich (jede Stimme zählt gleich viel). Die Wahlen sind außerdem unmittelbar, das heißt: Die Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten direkt über eine Liste. In Deutschland können alle Staatsbürger ab 18 Jahren wählen und gewählt werden, denn die Wahlen sind allgemein.
EU & Deutschlands Partner
Durch zahlreiche Bündnisse, Partnerschaften und Mitgliedschaften in Organisationen, hat Deutschland heute zu vielen Ländern der Welt ein freundschaftliches Verhältnis und setzt sich gemeinsam mit diesen für Frieden, Demokratie und Menschenrechte ein. So ist Deutschland zum Beispiel Mitglied der Europäischen Union. Dies gewährleistet Deutschen sowie allen anderen Unionsbürgerinnen und –bürgern unter anderem die sogenannte Freizügigkeit, also das freie Reisen, Wohnen, Einkaufen, Studieren oder Arbeiten innerhalb der EU. Es besteht die Freiheit des Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs auf dem Binnenmarkt und jegliche Diskriminierung von EU-Bürgerinnen und –Bürgern aufgrund der Staatsangehörigkeit ist verboten. Weitere Informationen zu der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfreizügigkeit und vielem mehr, erhalten Sie bei der EU-Gleichbehandlungsstelle.
Neben der EU, ist Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen, der NATO und in der Gruppe der ständigen Vertreter der G7- und G20-Gipfel. Ergänzt werden diese umfassenden Kooperationen durch zahlreiche bilaterale Partnerschaften und Handelsabkommen.
Sicheres Deutschland
Seit seiner Gründung ist die Bundesrepublik Deutschland ein politisch sehr stabiles Land. Die Staatsgewalten sind unterteilt in die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative). Ziel dieser Unterteilung ist es, die Konzentration und den Missbrauch politischer Macht zu verhindern. Mit der Gewaltenteilung ist ein hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet. Rechtssicherheit bedeutet: Sie können sich auf die Gesetze und deren Wertschätzung sowie die Verwaltung und die unabhängige Rechtsprechung in Deutschland verlassen. Als vierte Gewalt wird oft die Pressefreiheit genannt (Grundgesetz Artikel 5), welche in Deutschland ein hohes Gut ist.
Im internationalen Vergleich zeigt sich: Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Im weltweit führenden Ranking des „Global Peace Index“ gehört Deutschland 2023 zu den Top-25 friedlichsten Ländern (Platz 15 von 163 Ländern und Regionen). Als weltweit sicherstes Land wird Island eingestuft, gefolgt von Dänemark und der Republik Irland. Die Friedfertigkeit eines Landes wird für diesen Index anhand zahlreicher Messgrößen, wie beispielsweise einer intakten Regierung oder den Korruptionsraten festgelegt.
Zur Erhaltung der inneren Sicherheit und Stabilität investiert die Bundesregierung viel in die Sicherheitsforschung, in der sowohl komplexere Aufgaben als auch sicherheitsrechtliche Fragestellungen behandelt werden. Im Ernstfall steht ein Netz aus Sicherheitsbehörden und Rettungsdiensten in Deutschland für die Sicherheit der Bevölkerung und für den Katastrophenschutz auf hohem technischem und organisatorischem Niveau zur Verfügung.