Studentenjobs und Praktika
Viele Studierende in Deutschland jobben in ihrer Freizeit. Sie arbeiten beispielsweise als wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi) an Hochschulen, in Forschungsinstituten, in der Bibliothek, aber auch als Kellner oder Babysitter. Auch Studierende aus dem Ausland können in Deutschland neben dem Studium arbeiten.
Wer aus einem Drittstaat kommt, darf bis zu 140 volle Tage oder 280 halbe Tage im Jahr ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten. Dabei gilt ein Arbeitstag mit einer Dauer von bis zu vier Stunden als halber Arbeitstag. Alternativ dürfen Studierende aus Drittstaaten genauso wie Studierende aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, wie deutsche Studierende, bis zu 20 Stunden pro Woche in den Vorlesungszeiten arbeiten. In den Semesterferien können sie uneingeschränkt Geld verdienen.
Für studentische Hilfstätigkeiten (z.B. wissenschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen) gelten diese Beschränkungen nicht.
Auch ein Praktikum oder eine selbständige Tätigkeit ist während des Studiums für internationale Studierende möglich. Bei einer selbständigen Tätigkeit bedarf es allerdings einer Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Behörde prüft unter anderem, ob dadurch die Erreichung des Studienziels nicht erschwert oder verzögert wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Studentenwerks sowie auf Study in Germany.