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Staatliche Anerkennung im Ausbildungsland

Für bestimmte Aufenthaltstitel muss Ihre Qualifikation im Herkunftsland staatlich anerkannt sein. Hier erfahren Sie, welche Nachweise möglich sind.

Für bestimmte Aufenthaltstitel, wie das Visum zur Anerkennungspartnerschaft  das Visum für berufserfahrene Fachkräfte oder die Chancenkarte: Option Punktesystem, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass die ausländische Qualifikation in dem Land, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Je nach Art der Qualifikation stehen Ihnen folgende Nachweismöglichkeiten zur Verfügung:

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) bestätigt, dass Ihre Berufsqualifikation folgende Voraussetzung erfüllt:

  • Ihre Ausbildung entspricht einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung in Vollzeit.
  • Sie haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
  • Ihre Berufsqualifikation ist im Ausbildungsland staatlich anerkannt.

Die DAB wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. 

Beachten Sie

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist nicht mit einem Anerkennungsverfahren zu verwechseln. Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation dient nur als aufenthaltsrechtlicher Nachweis darüber, ob Ihr ausländischer Berufsabschluss in dem Land, in dem Sie ihn erworben haben, staatlich anerkannt ist. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Folgenden und auf der ZAB-Website .

Wichtig: Das DAB-Verfahren kann nur für nicht akademische Berufsqualifikationen beantragt werden, unabhängig davon, ob der Beruf reglementiert ist (z. B. Pflegefachkraft) oder nicht reglementiert ist (z. B. Hotelkauffrau).

Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen und den Kosten finden Sie auf der Website der ZAB .

Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse oder positive Ergebnisse in der Datenbank anabin

Für ausländische Hochschulabschlüsse stehen Ihnen zwei Nachweismöglichkeiten zur Verfügung:

  • Positive Ergebnisse in der anabin-Datenbank: Nachweis, dass Ihr Abschluss in Ihrem Herkunftsland staatlich anerkannt ist.
  • Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse: Eine offizielle Bewertung Ihres Abschlusses durch die ZAB.

Wofür können diese Nachweise verwendet werden?

  • Nachweis der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss (z. B. für die Blaue Karte EU oder eine andere Beschäftigung als Fachkraft).

Nachweis der staatlichen Anerkennung im Herkunftsland (z. B. für die Chancenkarte: Option Punktesystem).

Infobox

Wichtige Hinweise: 

  • Das DAB-Verfahren, die Zeugnisbewertung und die anabin-Bewertung sind als Nachweise geeignet, um die staatliche Anerkennung im Herkunftsland zu belegen.
  • Für reglementierte Berufe gilt jedoch: Die Anerkennung der Qualifikation ist zwingende Voraussetzung, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Sie ist außerdem für bestimmte Aufenthaltstitel notwendig.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

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