Für bestimmte Aufenthaltstitel, wie das Visum zur Anerkennungspartnerschaft das Visum für berufserfahrene Fachkräfte oder die Chancenkarte: Option Punktesystem, ist es erforderlich, nachzuweisen, dass die ausländische Qualifikation in dem Land, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Je nach Art der Qualifikation stehen Ihnen folgende Nachweismöglichkeiten zur Verfügung:
Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) bestätigt, dass Ihre Berufsqualifikation folgende Voraussetzung erfüllt:
- Ihre Ausbildung entspricht einer mindestens zwei Jahre dauernden Ausbildung in Vollzeit.
- Sie haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre Berufsqualifikation ist im Ausbildungsland staatlich anerkannt.
Die DAB wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt.