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Anerkennungsverfahren

Im Anerkennungsverfahren (auch „Gleichwertigkeitsprüfung“ genannt) wird durch die zuständige Prüfungsstelle geprüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Der Prüfungszeitraum beträgt in der Regel drei bis vier Monate. Ist die Prüfung abgeschlossen, wird ein Bescheid mit dem Prüfungsergebnis („volle Anerkennung“, „teilweise Anerkennung“ oder „keine Anerkennung“) ausgestellt.

Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.