Kommen Sie aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz, dann können Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und benötigen keinen Aufenthaltstitel. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können zwar visumfrei nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Aufnahme einer Beschäftigung einen passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Auch alle weiteren Staatsangehörigen benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Sie müssen vor der Einreise nach Deutschland das passende Visum (langfristiger Aufenthalt – D-Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Nach Ankunft in Deutschland müssen sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Wie beantrage ich ein Visum?“.