Sonderregelung für Berufssportler

Sie sind Berufssportler und möchten Ihren Sport in Deutschland professionell ausüben? Hier erfahren Sie, welche Visabestimmungen für Sie gelten.

Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch für Berufssportlerinnen und Berufssportler aus dem Ausland offen. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wie beantrage ich ein Visum?“.

Sie wollen als Berufssportler arbeiten

Wann gilt man als Berufssportler?

Als Berufssportlerin oder Berufssportler gelten Sie, wenn Sie für Ihre Tätigkeiten nicht nur eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Für ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als Sportlerin oder Sportler, Trainerin oder Trainer müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet
  • Sie kommen in einem deutschen Sportverein oder einer vergleichbaren Sporteinrichtung zum Einsatz. Diese Einrichtungen müssen am Wettkampfsport teilnehmen.
  • Der Verein oder die Einrichtung zahlt Ihnen ausreichendes Gehalt von mindestens 50.700 Euro Brutto/Jahr (im Jahr 2026).
  • Der für die Sportart zuständige Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Ihre sportliche Qualifikation als Berufssportlerin oder Berufssportler oder die fachliche Eignung als Trainerin oder Trainer bestätigt.

Weitere Informationen im Web

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Für Ihre Fragen

Beratung und Hilfe

Sie haben weitere Fragen zu Visum, Jobs oder dem Leben in Deutschland? Hier finden Sie die passenden Service- und Beratungsangebote: Hotline, Chat, E-Mail, Webinare und Veranstaltungen sowie persönliche Beratungsstellen in Deutschland und im Ausland.

Alle Services im Überblick

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