Anerkennung von beruflichen und akademischen Abschlüssen
Sie haben eine Ausbildung oder ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert? Erfahren Sie, ob Sie eine Anerkennung benötigen, welcher Nachweis zu Ihrer Qualifikation passt und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Was bedeutet Anerkennung?
Der Qualifikationsnachweis „Anerkennung" ist eine offizielle Bestätigung Ihrer ausländischen Qualifikation durch die zuständige Stelle in Deutschland. Eine Anerkennung ist erforderlich ,wenn Sie in reglementierten Berufen in Deutschland arbeiten wollen. Darüber hinaus gibt es noch weitere Verfahren für den Nachweis Ihrer ausländischen Qualifikation, wie die individuelle Zeugnisbewertung. Welchen Nachweis Sie für Ihre Qualifikation benötigen, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ihrer Staatsangehörigkeit
- Art des anvisierten Berufes (reglementiert vs. nicht reglementiert)
- Art der Qualifikation (akademisch vs. beruflich)
- Art des Visums
Fragen zu Anerkennung von Abschlüssen
Muss ich meinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Ob eine Anerkennung Ihres Abschlusses notwendig ist, hängt zum einen davon ab, welchen Beruf Sie ausüben möchten und aus welchem Staat Sie kommen.
Beispielsweise benötigen Sie in jedem Fall eine Anerkennung, wenn Sie ist in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten.
Unabhängig von dem Beruf kann eine Anerkennung auch notwendig sein, wenn Sie mit einem bestimmten Visum nach Deutschland einreisen möchten (z. B. das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte).
Informieren Sie sich zu den genauen Regelungen in der Rubrik „Wer benötigt eine Anerkennung?".
Was sind reglementierte Berufe?
Einige Berufe sind in Deutschland durch Bundesgesetze oder Landesgesetze besonders geregelt. In diesen reglementierten Berufen dürfen Personen aller Nationalitäten nur dann arbeiten, wenn sie eine ganz bestimmte Qualifikation besitzen. Dies gilt z. B. für viele Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung und Lehramt an staatlichen Schulen. Für Personen mit nicht-deutscher Qualifikation bedeutet das: Um in Deutschland in einem solchen Beruf zu arbeiten, benötigen Sie grundsätzlich die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation und eine Berufsausübungserlaubnis. Die Berufsausübungserlaubnis umfasst die rechtliche Befugnis zur Berufsausübung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie in der Rubrik „Anerkennung“.
Wie kann ich meinen Berufsabschluss anerkennen lassen?
Um die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen, nicht-akademischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachzuweisen, ist eine Prüfung durch die jeweilige zuständige Anerkennungsstelle in Deutschland notwendig. Die zuständige Stelle wird durch den angestrebten Beruf und den Arbeitsort in Deutschland bestimmt. Dabei hilft das Fachportal „Anerkennung in Deutschland (Externer Link) “.
Auch in der Rubrik „Anerkennungsverfahren“ finden Sie detaillierte Hinweise zu Ablauf, Kosten und Beratungsangeboten zur Anerkennung.
Wie kann ich die Vergleichbarkeit meines Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss nachweisen?
Für den Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses ist es wichtig zu wissen, ob Sie in einem reglementierten oder nicht-reglementierten Beruf arbeiten möchten. Es sind jeweils unterschiedliche Verfahren notwendig:
- Nicht-reglementierte Berufe: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss in der Datenbank anabin gelistet ist. Bei anabin können Sie kostenlos nachsehen, wie ein ausländischer Hochschulabschluss sowie die ausländische Hochschule aus deutscher Sicht bewertet werden. Beide Bewertungen sind wichtig für das Feststellen der Vergleichbarkeit. Sollte Ihr Hochschulabschluss nicht in anabin gelistet oder das Ergebnis nicht eindeutig „vergleichbar“ sein, müssen Sie eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) anfordern.
In der Rubrik „Hochschulabschlüsse“ finden Sie detaillierte Informationen zum Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses.
- Reglementierte Berufe: Um in Deutschland in einem akademischen reglementierten Beruf arbeiten zu dürfen, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses und eine sogenannte Berufsausübungserlaubnis. In diesem Fall ist – wie auch bei nicht-akademischen Berufsabschlüssen – ein Anerkennungsverfahren notwendig.
In der Rubrik „Anerkennungsverfahren“ erhalten Sie weitere Informationen.
Meine ausländische Berufsqualifikation wurde nur teilweise anerkannt. Kann ich trotzdem in Deutschland arbeiten?
Haben Sie eine teilweise Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation erhalten, können Sie als Drittstaatlerin oder Drittstaatler ein Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder ein Visum zur Anerkennungspartnerschaft beantragen. Im Rahmen dieser Visa können Sie in Deutschland die fehlenden theoretischen und/oder praktischen Fähigkeiten erwerben und haben die Option, schon währenddessen oder anschließend als Fachkraft zu arbeiten.
Haben Sie bereits einschlägige Berufserfahrung in dem Beruf gesammelt, den Sie in Deutschland ausüben möchten? In diesem Fall kann auch das Visum für Berufserfahrene eine Option für Sie sein.
Zudem können Sie mit einem Teilanerkennungsbescheid beim Erreichen von 6 Punkten im Punktesystem mit der Chancenkarte nach Deutschland einreisen und eine Nachqualifizierungs- oder Arbeitsstelle suchen.