Anleitung zum Infoportal anabin
Nutzen Sie die Anleitung, um sich Schritt für Schritt einen Überblick über die Nutzung des Infoportals anabin zu verschaffen.
Für bestimmte Aufenthaltstitel müssen Sie nachweisen, dass Ihre Qualifikation dort, wo sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist. Hier erfahren Sie, wie Sie diesen Nachweis erbringen
Eine staatliche Anerkennung im Ausbildungsland bedeutet, dass Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium in dem Land, in dem Sie es absolviert haben, offiziell anerkannt ist. Der Nachweis der staatlichen Anerkennung im Ausbildungsland ist nur für Drittstaatlerinnen und Drittstaatler und für bestimmte Visaarten oder Aufenthaltserlaubnisse relevant, z. B. für die Chancenkarte (Punktesystem).
Ein Beispiel: Sie haben in Marokko eine Ausbildung zum Elektroniker gemacht. Der Nachweis sagt aus: Der Staat Marokko erkennt diese Ausbildung offiziell an.
Wichtig: Die staatliche Anerkennung im Ausbildungsland ist nicht das Gleiche wie eine formelle Anerkennung der Qualifikation in Deutschland. Letztere ist der Nachweis, dass eine ausländische Berufsqualifikation einem deutschen Beruf gleichwertig ist. Prüfen Sie bei den Visavoraussetzungen genau, welcher Qualifikationsnachweis gefordert ist. Besuchen Sie zu diesem Thema auch die Seite „Wer benötigt eine Anerkennung?“.
Bürgerinnen und Bürger aus EU- und EFTA-Staaten benötigen die staatliche Anerkennung im Ausbildungsland nicht, da diese auch nicht visumspflichtig sind.
Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, hängt es von der Art des Visums ab, ob Sie einen Nachweis der staatlichen Anerkennung im Ausbildungsland brauchen.
Für folgende Aufenthaltstitel benötigen Sie den Nachweis der staatlichen Anerkennung im Ausbildungsland:
Für andere Visa zur Beschäftigung als Fachkraft brauchen Sie den Nachweis der Anerkennung im Ausbildungsland nicht. Für Visaarten wie die „Blaue Karte EU“ muss die Qualifikation vergleichbar mit einem deutschen Abschluss oder in Deutschland anerkannt sein.
Der Quick-Check hilft Ihnen herauszufinden, welche Visa-Optionen für Sie infrage kommen.
Welchen Nachweis Sie brauchen, hängt von der Art Ihrer Qualifikation ab.
Zu unterscheiden sind:
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) dient als Nachweis für die Anerkennung der Berufsqualifikation im Ausbildungsland. Folgende Voraussetzungen werden im Verfahren geprüft:
Die DAB kann nur für nicht akademische Berufsqualifikationen beantragt werden – unabhängig davon, ob der Beruf reglementiert (z. B. Pflegefachkraft), oder nicht reglementiert ist (z. B. Hotelkauffrau / Hotelkaufmann).
Die DAB ist ein komplett digitaler Service und wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu den erforderlichen Unterlagen und den Kosten finden Sie auf der Website der ZAB (Externer Link) .
Sie können Ihren Hochschulabschluss durch zwei Prozesse prüfen lassen:
1. Positives Ergebnis im Infoportal anabin: Nachweis, dass Ihr Abschluss in Ihrem Ausbildungsland staatlich anerkannt ist. Da hierbei keine Kosten für Sie entstehen, probieren Sie diesen Weg zuerst.
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Wenn Sie hier kein Ergebnis oder kein positives Ergebnis erhalten, dann nutzen Sie den zweiten Weg:
2. Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse: Eine offizielle Bewertung Ihres Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Gut zu wissen: Diese beiden Nachweise für Hochschulabschlüsse können – anders als die DAB – auch die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf belegen. Das heißt: Sie eignen sich zum Beispiel auch als Nachweis für den Antrag auf eine Blaue Karte EU oder eine andere Beschäftigung als Fachkraft in einem nicht reglementierten Beruf.
Mehr zu anabin und zur Zeugnisbewertung erfahren Sie unter „Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse“.
Sie haben weitere Fragen zu Visum, Jobs oder dem Leben in Deutschland? Hier finden Sie die passenden Service- und Beratungsangebote: Hotline, Chat, E-Mail, Webinare und Veranstaltungen sowie persönliche Beratungsstellen in Deutschland und im Ausland.
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