Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse

Sie haben erfolgreich ein Studium im Ausland abgeschlossen? Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Hochschulabschluss den deutschen Standards entspricht.

Muss ich meinen ausländischen Hochschulabschluss anerkennen lassen?

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in einem reglementierten Beruf (z. B. Arzt oder Ärztin oder Architekt oder Architektin) in Deutschland arbeiten möchten, ist die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses zwingend erforderlich. In den Rubriken „Wer benötigt eine Anerkennung?“ und „Anerkennungsverfahren“ finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Wenn Sie außerhalb eines EU- oder EFTA-Staates (Drittstaat) kommen und die Blaue Karte oder das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist.  Auch für die Chancenkarte brauchen Sie einen Nachweis Ihrer Qualifikation.
Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten (z. B. Informatikerin oder Informatiker oder Mathematikerin oder Mathematiker), können Sie Ihre Qualifikation durch das Infoportal anabin oder die individuelle Zeugnisbewertung nachweisen.

anabin: Nachweis der Vergleichbarkeit über das Infoportal

Dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, können Sie mit dem Infoportal anabin nachweisen. Diese bestehen aus zwei wichtigen Einträgen:

  • Hochschule: Ihre Hochschule sollte in anabin mit einem „H+“ bewertet sein. Dies bedeutet, dass die Hochschule in Deutschland anerkannt ist. Wenn die Hochschule mit „H+/-“ bewertet ist, muss der Hochschulabschluss zusätzlich bei der Hochschule aufgeführt sein.
  • Hochschulabschluss: Zusätzlich muss Ihr Abschluss selbst in der Datenbank als „entspricht“ oder „gleichwertig“ einem deutschen Hochschulabschluss eingestuft sein.

Finden Sie beide positive Ergebnisse, gilt Ihr ausländischer Hochschulabschluss als vergleichbar mit einem deutschen Abschluss. Sie können die Ausdrucke als Äquivalenznachweis für Ihren Visumantrag verwenden.

Das Infoportal anabin (Externer Link) , betrieben von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), bietet umfassende Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und Hochschulen. Sie ist zurzeit nur auf Deutsch verfügbar.

Anleitung zum Infoportal anabin

Nutzen Sie die Anleitung, um sich einen Überblick über die Nutzung des Infoportals anabin zu verschaffen.

Erklärvideo: Hochschulabschluss über anabin vergleichen

ZAB: So beantragen Sie die Zeugnisbewertung für Ihren ausländischen Hochschulabschluss

Ihre Hochschule oder Ihr Hochschulabschluss sind in der Infoportal anabin nicht aufgeführt oder nicht entsprechend bewertet? Dann können Sie Ihren ausländischen Abschluss individuell prüfen lassen. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das Ihre ausländische Hochschulqualifikationen beschreibt und den deutschen Bildungsabschluss nennt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Sie können die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Der gesamte Prozess, von der Antragstellung bis zur Ausstellung, erfolgt digital.
Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist beispielweise erforderlich, wenn Ihre Hochschule im Infoportal anabin zwar mit einem „H+“ bewertet ist, Ihr konkreter Abschluss jedoch nicht aufgeführt wird.

Wichtig: Sie erhalten eine Zeugnisbewertung nur, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Für einzelne Studienleistungen oder ein nicht abgeschlossenes Studium stellt die ZAB keine Zeugnisbewertung aus.
Ausführliche Informationen zum Bewertungsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen, den Kosten sowie den Antragsberechtigten für eine Zeugnisbewertung finden Sie auf der Website der ZAB (Externer Link) .

Zeugnisbewertung: Wie wird mein Abschluss eingestuft?

Die ZAB ordnet ausländische Abschlüsse einer Ebene des deutschen Systems zu: Bachelor, Master oder Promotion. Der Bachelor ist die erste Ebene und dauert in Deutschland in der Regel drei bis vier Jahre.
Ausländische Hochschulabschlüsse der ersten Studienstufe entsprechen meist einem deutschen Bachelor. In manchen Ländern ist diese erste Stufe aber kürzer oder weniger umfänglich als in Deutschland. Solche Abschlüsse bewertet die ZAB als „Teile eines deutschen Bachelorstudiums“.

Wichtig: Die Bewertung „Teile eines deutschen Bachelorstudiums“ ist nicht dasselbe wie eine „teilweise Anerkennung“. Eine „teilweise Anerkennung“ kann nur im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens mit einem Anerkennungsbescheid festgestellt werden.

Praxistipp: Planen Sie genug Zeit für die Zeugnisbewertung ein

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung bis zu drei Monate betragen kann, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben. Wenn Sie eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse beantragen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur zwei Wochen. Geben Sie dafür im Online-Antrag an, dass Sie die Zeugnisbewertung für die Blaue Karte EU benötigen, und fügen Sie eine Kopie Ihres aktuellen deutschen Arbeitsvertrags bzw. Ihrer schriftlichen Arbeitsplatzzusage bei. 
Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn die ZAB alle Unterlagen vollständig erhalten und die Gebühr auf ihrem Konto eingegangen ist.

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