Anleitung zum Infoportal anabin
Nutzen Sie die Anleitung, um sich einen Überblick über die Nutzung des Infoportals anabin zu verschaffen.
Sie haben erfolgreich ein Studium im Ausland abgeschlossen? Informieren Sie sich darüber, ob Ihr Hochschulabschluss den deutschen Standards entspricht.
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss haben und in einem reglementierten Beruf (z. B. Arzt oder Ärztin oder Architekt oder Architektin) in Deutschland arbeiten möchten, ist die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses zwingend erforderlich. In den Rubriken „Wer benötigt eine Anerkennung?“ und „Anerkennungsverfahren“ finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Wenn Sie außerhalb eines EU- oder EFTA-Staates (Drittstaat) kommen und die Blaue Karte oder das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte beantragen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichbar ist. Auch für die Chancenkarte brauchen Sie einen Nachweis Ihrer Qualifikation.
Wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten (z. B. Informatikerin oder Informatiker oder Mathematikerin oder Mathematiker), können Sie Ihre Qualifikation durch das Infoportal anabin oder die individuelle Zeugnisbewertung nachweisen.
Dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist, können Sie mit dem Infoportal anabin nachweisen. Diese bestehen aus zwei wichtigen Einträgen:
Finden Sie beide positive Ergebnisse, gilt Ihr ausländischer Hochschulabschluss als vergleichbar mit einem deutschen Abschluss. Sie können die Ausdrucke als Äquivalenznachweis für Ihren Visumantrag verwenden.
Das Infoportal anabin (Externer Link) , betrieben von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), bietet umfassende Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise und Hochschulen. Sie ist zurzeit nur auf Deutsch verfügbar.
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Hochschulabschluss über anabin vergleichen
So vergleichen Sie über anabin Ihren Hochschulabschluss.
anabin ist die zentrale Datenbank, über die Sie Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise sowie Hochschulen zurzeit in deutscher Sprache abrufen können. anabin wird betrieben von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, kurz ZAB genannt.
Ein positives Ergebnis in der Datenbank anabin können Sie als Äquivalenznachweis bei der Beantragung Ihres Visums verwenden. Über die Datenbank anabin können Sie Ihre Hochschule und Ihren Hochschulabschluss finden und vergleichen.
Wir veranschaulichen die Nutzung für Sie mit zwei Beispielfällen. Jorge aus Kolumbien hat seine Hochschule mit dem Abschluss Biologe absolviert. Und Yasmin aus Ägypten hat ihr Studium in Kairo als Bachelor in Computer Science abgeschlossen.
Schauen wir auf das Beispiel Jorge. So nutzt er die Datenbank anabin. Zuerst wählt er im Suchfeld „Länder“ das Land aus, in dem sich seine Hochschule befindet. Danach gibt er im Suchfeld „Ihre Suche“ den Namen seiner Hochschule ein und klickt anschließend auf das grüne Symbol, um direkt zum Ergebnis zu gelangen.
Nachdem er seine Hochschule gefunden hat, klickt er in der Trefferliste auf den Namen der Hochschule, um das vollständige Ergebnis im Detailfenster zu sehen. Im Abschnitt „Status“ findet er die Bewertung der Hochschule. Es erscheint der Status H +. Das bedeutet, dass die Hochschule anerkannt ist.
Zusätzlich muss er nach seinem Hochschulabschluss suchen. Bei der Suche nach dem Hochschulabschluss kann er in der anabin-Datenbank entweder nach einzelnen Abschlüssen oder nach Abschlusstypen suchen. In unserem Beispiel nutzt er die „Suche nach Abschlüssen“.
Jorge wählt zunächst im Suchfeld „Länder“ das Land aus, in dem er seinen Abschluss erworben hat. Danach gibt er im Suchfeld „Ihre Suche“ den Namen seines Abschlusses ein und klickt anschließend auf das grüne Symbol, um direkt zum Ergebnis zu gelangen.
Nachdem er seinen Hochschulabschluss gefunden hat, klickt er in der Trefferliste auf den Namen des Abschlusses, um das vollständige Ergebnis im Detailfenster zu sehen. Im Abschnitt „Bewertung“ findet er die Bewertung seines Abschlusses. Der Abschluss ist mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar, wenn er als „entspricht“ oder „gleichwertig“ aufgeführt wird.
Jorge kann die beiden Ausdrucke der positiven Ergebnisse für die Hochschule und den Hochschulabschluss dann zusammen als Äquivalenznachweis bei der Beantragung des Visums verwenden.
Zurück zu Yasmin. So nutzt sie anabin. Yasmin wählt zuerst im Suchfeld „Länder“ das Land aus, in dem sich ihre Hochschule befindet. Danach gibt sie im Suchfeld „Ihre Suche“ den Namen ihrer Hochschule ein und klickt anschließend auf das grüne Symbol, um direkt zum Ergebnis zu gelangen.
Nachdem sie ihre Hochschule gefunden hat, klickt sie in der Trefferliste auf den Namen der Hochschule, um das vollständige Ergebnis im Detailfenster zu sehen. Im Abschnitt „Status“ findet sie die Bewertung der Hochschule. Hier erscheint jetzt der Status H +/-. Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Hochschule nicht anerkannt ist – da die Studiengänge hier akkreditiert sein müssen. Nicht-anerkannte Hochschulen haben grundsätzlich H -.
Zusätzlich muss sie – unabhängig vom Status ihrer Hochschule – nach ihrem Hochschulabschluss suchen. Denn sie benötigt grundsätzlich den Nachweis, dass ihr Abschluss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Yasmin wählt zunächst im Suchfeld „Länder“ das Land aus, in dem sie ihren Abschluss erworben hat. Danach gibt sie im Suchfeld „Ihre Suche“ den Namen ihres Abschlusses ein und klickt anschließend auf das grüne Symbol, um direkt zum Ergebnis zu gelangen.
Nachdem sie ihren Hochschulabschluss gefunden hat, klickt sie in der Trefferliste auf den Namen des Abschlusses, um das vollständige Ergebnis im Detailfenster zu sehen. Im Abschnitt „Bewertung“ findet sie die Bewertung ihres Abschlusses. Ihr Hochschulabschluss ist mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar, wenn er als „entspricht“ oder „gleichwertig“ aufgeführt wird.
Da ihre Hochschule allerdings mit H +/- eingetragen ist, kann sie noch auf „Verleihende Institutionen“ klicken, um zu prüfen, ob ihre Hochschule dort aufgeführt ist. Da dies jedoch nicht der Fall ist, erhält sie leider keinen Nachweis von anabin für den Visumantrag.
Sie muss daher die Alternative nutzen – die Zeugnisbewertung. Als Alternative zum Datenbank-Check bei anabin können Sie bei der ZAB Ihr Abschlusszeugnis individuell bewerten lassen. Diese Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt ausgestellt werden kann.
Detaillierte Informationen zum Bewertungsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen und entstehenden Kosten finden Sie hier. Weitergehende Fragen zur individuellen Bewertung beantwortet Ihnen die ZAB.
Ihre Hochschule oder Ihr Hochschulabschluss sind in der Infoportal anabin nicht aufgeführt oder nicht entsprechend bewertet? Dann können Sie Ihren ausländischen Abschluss individuell prüfen lassen. Die Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument, das Ihre ausländische Hochschulqualifikationen beschreibt und den deutschen Bildungsabschluss nennt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist. Sie können die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Der gesamte Prozess, von der Antragstellung bis zur Ausstellung, erfolgt digital.
Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse ist beispielweise erforderlich, wenn Ihre Hochschule im Infoportal anabin zwar mit einem „H+“ bewertet ist, Ihr konkreter Abschluss jedoch nicht aufgeführt wird.
Wichtig: Sie erhalten eine Zeugnisbewertung nur, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Für einzelne Studienleistungen oder ein nicht abgeschlossenes Studium stellt die ZAB keine Zeugnisbewertung aus.
Ausführliche Informationen zum Bewertungsverfahren, zu den erforderlichen Unterlagen, den Kosten sowie den Antragsberechtigten für eine Zeugnisbewertung finden Sie auf der Website der ZAB (Externer Link) .
Die ZAB ordnet ausländische Abschlüsse einer Ebene des deutschen Systems zu: Bachelor, Master oder Promotion. Der Bachelor ist die erste Ebene und dauert in Deutschland in der Regel drei bis vier Jahre.
Ausländische Hochschulabschlüsse der ersten Studienstufe entsprechen meist einem deutschen Bachelor. In manchen Ländern ist diese erste Stufe aber kürzer oder weniger umfänglich als in Deutschland. Solche Abschlüsse bewertet die ZAB als „Teile eines deutschen Bachelorstudiums“.
Wichtig: Die Bewertung „Teile eines deutschen Bachelorstudiums“ ist nicht dasselbe wie eine „teilweise Anerkennung“. Eine „teilweise Anerkennung“ kann nur im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens mit einem Anerkennungsbescheid festgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung bis zu drei Monate betragen kann, sofern Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht haben. Wenn Sie eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse beantragen, um eine Blaue Karte EU zu erhalten, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur zwei Wochen. Geben Sie dafür im Online-Antrag an, dass Sie die Zeugnisbewertung für die Blaue Karte EU benötigen, und fügen Sie eine Kopie Ihres aktuellen deutschen Arbeitsvertrags bzw. Ihrer schriftlichen Arbeitsplatzzusage bei.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn die ZAB alle Unterlagen vollständig erhalten und die Gebühr auf ihrem Konto eingegangen ist.
Sie haben weitere Fragen zu Visum, Jobs oder dem Leben in Deutschland? Hier finden Sie die passenden Service- und Beratungsangebote: Hotline, Chat, E-Mail, Webinare und Veranstaltungen sowie persönliche Beratungsstellen in Deutschland und im Ausland.
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