Familiennachzug
Zum Schutz von Ehe und Familie können ausländische Fachkräfte, die in Deutschland leben und arbeiten, durch den Familiennachzug ihre direkten Familienangehörigen – d. h. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, (Schwieger-)Eltern und minderjährige, ledige Kinder – zu sich holen. Je nachdem, ob die ausländischen Fachkräfte aus der EU / EWR oder einem Drittstaat kommen, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für den Familiennachzug.