
Auf einen Blick: Visum zum Forschen
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum forschen erhalten können.
Möchten Sie sich der dynamischen Welt der Forschung in Deutschland anschließen? Dann ist ein Forschungsvisum wahrscheinlich genau das Richtige für Sie.
Sie möchten in Deutschland eine Tätigkeit als Forscherin oder Forscher aufnehmen? In diesem Fall müssen Sie ein Visum zum Zweck der Forschung nach § 18d AufenthG beantragen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Sie gelten als „Forscherin“ beziehungsweise „Forscher“, wenn Sie über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss mit Zugang zu Doktoratsprogrammen verfügen (Art. 3 der Richtlinie (EU) 2016/801).
Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft im Bereich der Wissenschaft und Forschung und erfüllen nicht die Voraussetzungen für ein Visum zum Zweck der Forschung nach § 18d AufenthG? In diesem Fall kann die Blaue Karte EU eine Alternative sein.
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zum Forschen wird für mindestens ein Jahr erteilt und bietet Ihnen viele Vorteile:
Nach Beendigung der Forschungstätigkeit haben Sie bis zu 18 Monate Zeit, um in Deutschland einen neuen Arbeitsplatz zu finden, der zu Ihrer Qualifikation passt. Beantragen Sie dafür im Anschluss an Ihre derzeitige Forschungstätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland.
Auch Promovierende aus Drittstaaten können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Dissertation im Rahmen eines Arbeitsvertrags mit einer wissenschaftlichen Einrichtung in Deutschland erstellt wird. Ist die Forschungstätigkeit Bestandteil eines Promotionsstudiums als Vollzeitstudienprogramm, kann nur das Visum zum Studieren erteilt werden.
Internationale Forscherinnen und Forscher aus Nicht-EU-Staaten, die sich in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmäßig aufhalten, können Teile ihrer Forschungstätigkeit in Deutschland durchführen. Ist dies der Fall, sind Ihnen zwei Aufenthaltsmöglichkeiten offen:
Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie mindestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthaltes in Deutschland bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde. Der Antrag kann auch beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Karrieremöglichkeiten von internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erhalten Sie in der Rubrik „Forschen“.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zum forschen erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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