Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU
Studieren Sie an einer Hochschule außerhalb der EU und möchten ein Praktikum in Deutschland absolvieren? Mit einem Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums nach § 16e AufenthG können Sie den deutschen Berufsalltag kennenlernen, Berufserfahrung sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern knüpfen.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik Wer benötigt ein Visum?.
Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung des Visums zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums erfüllt werden?
- Sie können eine Praktikumsvereinbarung mit einer Einrichtung in Deutschland nachweisen.
- Sie befinden sich im Studium im Ausland oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Visumantragstellung erfolgreich abgeschlossen.
- Das Praktikum muss fachlich Ihrem Studium entsprechen.
- Die Einrichtung verpflichtet sich schriftlich zur Übernahme Ihrer Lebenshaltungs- und Ausreisekosten, die bei öffentlichen Stellen anfallen können. Dies gilt für bis zu sechs Monate nach Beendigung des Praktikums.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Welche Perspektiven bietet das Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums?
Das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis zur Absolvierung eines Praktikums wird für die angegebene Dauer des Praktikums erteilt, höchstens jedoch für sechs Monate. Die Ausübung einer weiteren Beschäftigung ist nicht gestattet.
Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU (PDF)
Weitere Informationen im Web
Auswärtiges Amt (AA)
Welches Visum Sie benötigen, um nach Deutschland zu kommen, erfahren Sie mit dem Visa-Navigator.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Kompetenzzentrum für Asyl, Migration und Integration in Deutschland