Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Sonderregelung für Künstler

Sie möchten in Deutschland als selbstständige oder angestellte Künstler arbeiten? Finden Sie heraus, welche Visabestimmungen für Sie gelten.

Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch Künstlerinnen und Künstler aus dem Ausland offen. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum“? 

Sie wollen als Künstler beschäftigt werden

Bei einer nichtselbstständigen Beschäftigung im Bereich Kultur und Unterhaltung, die länger als 90 Tage dauert, läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Sie beantragen ein (Arbeits-)Visum bei der deutschen Vertretung im Ausland.
  • Danach richtet die zuständige Auslandsvertretung eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit (BA), um deren Zustimmung einzuholen. Stimmt die BA zu, kann das Visum erteilt werden.

Nähere Auskünfte zum Visumantrag können Sie bei der Auslandsvertretung einholen.

Ausnahmen kann es bei nichtselbstständigen vorübergehenden Beschäftigungen als Künstlerin oder Künstler geben. Bei den folgenden Personengruppen können die deutschen Auslandsvertretungen allein über die Erteilung des Visums entscheiden; die BA muss der Beschäftigung nicht zustimmen:

  • Personen, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland bei Darbietungen von besonderem künstlerischem Wert, Festspielen oder Musik- und Kulturtagen tätig werden, wenn die Dauer der Tätigkeit 90 Tage in 12 Monaten nicht übersteigt,
  • Personen, die in Tagesdarbietungen bis zu 15 Tage im Jahr auftreten.

Sie wollen als selbständiger Künstler arbeiten

Als Künstlerin und Künstler aus dem Ausland, die oder der einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 90 Tage) zur selbstständigen Tätigkeit plant, brauchen Sie in der Regel ein Visum zur Selbstständigkeit. Dieses müssen Sie später in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit umwandeln.

Für diesen Aufenthaltstitel brauchen Sie:

  • einen Nachweis über Ihre finanziellen Mittel zur Deckung Ihres Lebensunterhalts,
  • und, wenn Sie älter als 45 Jahre sind, eine ausreichende Altersvorsorge.

Darüber hinaus gehören Künstlerinnen und Künstler zu der Gruppe innerhalb der freien Berufe, die in Deutschland ohne Berufsausübungserlaubnis arbeiten können. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, steuerlichen Aspekten und den Rechtsformen von Freiberuflerinnen und Freiberuflern finden Sie auf den Service-Seiten des Bundeslandes Baden-Württemberg. Diese Informationen gelten bundesweit.

Auf www.touring-artists.info finden Künstlerinnen und Künstler, Kreative und Kulturschaffende, die in Deutschland arbeiten wollen, Antworten auf ihre Fragen rund um die internationale Mobilität.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Hamburger Stadtlandschaft