Einreise nach Deutschland. Reisende mit Rollkoffer steht in einem modernen Flughafenbereich bei Sonnenuntergang.

Visum zur Selbständigkeit

Sie wollen in Deutschland ein Unternehmen gründen? Erhalten Sie hier die notwendigen Informationen für Ihren Visumantrag.

Mit einem Visum zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit können Sie in Deutschland Ihr Gründungsvorhaben verwirklichen. Je nachdem, ob Sie planen, gewerbetreibend oder freiberuflich tätig zu werden, gelten unterschiedliche Bedingungen.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Visum zur Selbstständigkeit: Für Gewerbetreibende

In Deutschland gibt es zwei Arten, eine Existenz zu gründen. Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Falls Sie ein Gewerbe gründen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbstständigen Tätigkeit nach § 21 Abs. 1 AufenthG  erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung gibt es ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
  • Ihre Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten.
  • Sie haben die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert.
  • Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, kann das Visum nur erteilt werden, wenn Sie außerdem eine angemessene Altersvorsorge nachweisen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Visum bei Gewerbegründung“.

Visum zur Selbstständigkeit: Für Freiberufler

In Deutschland gibt es zwei Arten, eine Existenz zu gründen. Entweder betreiben Sie ein Gewerbe oder Sie sind freiberuflich tätig. Wenn Sie sich in einem freien Beruf selbstständig machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit nach § 21 Abs. 5 AufenthG  zu erhalten. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie können die Finanzierung Ihres Vorhabens nachweisen.
  • Sie haben eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs, welchen Sie planen, freiberuflich auszuüben.
  • Sind Sie älter als 45 Jahre, müssen Sie zudem eine ausreichende Altersvorsorge nachweisen.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Visum bei freien Berufen“.

Video: Erfahrungen eines Gründers

Ihre Perspektiven mit dem Visum zur Selbstständigkeit

Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit wird zunächst für bis zu drei Jahre erteilt. Wenn Ihre Geschäftsidee erfolgreich ist und Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie finanzieren können, kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Bei einer Gewerbegründung ist es schon nach drei Jahren möglich, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen.

Wie Sie Ihre Geschäftsidee in Deutschland verwirklichen können, erfahren Sie in der Rubrik Existenzgründung.

Auf einen Blick: Visum zur Selbstständigkeit

 Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Selbständigkeit erhalten können. 

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Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

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Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund
Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.