Auf einen Blick: Visum zum Sprachbewerb
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Spracherwerb erhalten können.
Sie möchten vor Ort Deutsch lernen? Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, ein Visum zum Spracherwerb zu erhalten.
Deutschsprachkurse können Sie im Ausland besuchen, aber auch in Deutschland. Mit einem Visum zum Spracherwerb nach § 16f Abs. 1 AufenthG ist die Einreise und den Aufenthalt zu diesem Zweck möglich.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Für Deutschkurse, die Sie zur Vorbereitung eines Studiums oder einer Ausbildung in Deutschland absolvieren wollen, benötigen Sie womöglich kein Visum zum Sprachkursbesuch, sondern, vor allem dann, wenn Sie bereits eine Ausbildung oder ein Studium gefunden haben, ein Visum zur Aufnahme eines Studiums bzw. einer Ausbildung. Falls Sie nicht die sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums mitbringen und noch keinen Studienplatz haben, benötigen Sie ein Visum zur Suche eines Studienplatzes.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Das Visum beziehungsweise die Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb wird für die Dauer des Sprachkurses, aber längstens für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten erteilt. Während dieser Zeit dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein Visum zur Spracherwerb erhalten können.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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16.Oktober 2024: VDI-Xpand: Zugewanderte Ingenieure erfolgreich integrieren
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