Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Sonderregelung für Berufssportler

Sie sind Berufssportler und möchten Ihren Sport in Deutschland professionell ausüben? Hier erfahren Sie, welche Visabestimmungen für Sie gelten.

Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch für Berufssportlerinnen und Berufssportler aus dem Ausland offen. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Sie wollen als Berufssportler arbeiten

Infobox

Als Berufssportlerin oder Berufssportler gelten Sie, wenn Sie für Ihre Tätigkeiten nicht nur eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Für ein Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als Sportlerin oder Sportler, Trainerin oder Trainer müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet
  • Sie kommen in einem deutschen Sportverein oder einer vergleichbaren Sporteinrichtung zum Einsatz. Diese Einrichtungen müssen am Wettkampfsport teilnehmen.
  • Der Verein oder die Einrichtung zahlt Ihnen ausreichendes Gehalt von mindestens 45.300 Euro Brutto/Jahr (im Jahr 2024).
  • Der für die Sportart zuständige Spitzenverband hat im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund Ihre sportliche Qualifikation als Berufssportlerin oder Berufssportler oder die fachliche Eignung als Trainerin oder Trainer bestätigt.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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