Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch für Berufssportlerinnen und Berufssportler aus dem Ausland offen. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum“?
Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufssportler erfüllt werden?
Sportler/innen oder Trainer/innen, die ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die/Der Sportler/in oder Trainer/in hat das 16. Lebensjahr vollendet und soll in einem deutschen Sportverein oder einer vergleichbaren Sporteinrichtung, soweit diese am Wettkampfsport teilnehmen, zum Einsatz kommen.
- Der Verein oder die Einrichtung zahlt der/dem Sportler/in oder Trainer/in ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt (mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung).
- Der für die Sportart zuständige Spitzenverband bestätigt im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportler/in oder die fachliche Eignung als Trainer/in.