Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Sonderregelung für Berufssportler

Sie sind Berufssportler und möchten Ihren Sport in Deutschland professionell ausüben? Hier erfahren Sie, welche Visabestimmungen für Sie gelten.

Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch für Berufssportlerinnen und Berufssportler aus dem Ausland offen. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum“

Welche Voraussetzungen müssen Sie für das Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufssportler erfüllt werden?

Sportler/innen oder Trainer/innen, die ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die/Der Sportler/in oder Trainer/in hat das 16. Lebensjahr vollendet und soll in einem deutschen Sportverein oder einer vergleichbaren Sporteinrichtung, soweit diese am Wettkampfsport teilnehmen, zum Einsatz kommen.
  • Der Verein oder die Einrichtung zahlt der/dem Sportler/in oder Trainer/in ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Gehalt (mindestens 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung).
  • Der für die Sportart zuständige Spitzenverband bestätigt im Einvernehmen mit dem Deutschen Sportbund die sportliche Qualifikation als Berufssportler/in oder die fachliche Eignung als Trainer/in.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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