Frau steht am Flughafen, um nach Deutschland einzureisen

Sonderregelung für Pflegehilfskräfte

Möchten Sie als Pflegehilfskraft kranke und pflegebedürfte Menschen in Deutschland begleiten? Hier erfahren Sie, welche Visumoptionen es für diese Art von Beschäftigung gibt.

Der deutsche Arbeitsmarkt steht auch Pflegehilfskräften aus Drittstaaten offen. Somit können Personen in pflegerischen Tätigkeiten arbeiten, die eine Pflegeausbildung von weniger als drei Jahren abgeschlossen bzw. eine solche anerkannt bekommen haben. Ob Sie ein Visum für die Einreise oder eine Erlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.

Sie wollen als Pflegehilfskraft arbeiten?

Für die Aufnahme einer Beschäftigung als Pflegehilfskraft müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland als Pflegehilfskraft. Im Idealfall haben Sie bereits den Arbeitsvertrag mit dem künftigen Arbeitgeber unterschrieben. 
  • Sie haben eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft/Pflegeassistenz erfolgreich in Deutschland abgeschlossen
  • oder besitzen eine ausländische Qualifikation in der Pflege, die in Deutschland als Pflegehilfskraft anerkannt ist: Über das Anerkennungsverfahren von ausländischen Qualifikationen erhalten Sie im Portal „Anerkennung in Deutschland“ weiterführende Informationen.

Welchen Aufenthaltstitel benötigen Drittstaatsangehörige?

Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen, müssen Sie vor Aufnahme der Beschäftigung als Pflegehilfskraft einen Aufenthaltstitel beantragen. Dieser wird erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) nach § 22a BeschV. Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Dabei prüft die BA, ob Ihre Arbeitsbedingungen denen deutscher Pflegehilfskräfte entsprechen.

Beachten Sie

Wenn Sie 45 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie ein bestimmtes Bruttojahresgehalt für die Beschäftigung in Deutschland erhalten oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen können. Dieses Mindestgehalt liegt im Jahr 2024 bei 49.830 Euro.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Pflegehilfskraft (§ 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 22a BeschV) wird für die Zeit des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monate erteilt. Ist Ihr Arbeitsvertrag unbefristet, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für maximal vier Jahre. 

Infobox

Die Zustimmung der BA wird im Visumverfahren als ein internes Behördenverfahren eingeholt. Dafür müssen Sie in der Regel nichts tun.

Wenn Sie sich noch in Ihrem Herkunftsland befinden, informieren Sie sich über den Ablauf des Visumverfahrens beziehungsweise über die Voraussetzungen für die Einreise.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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