Was ist eine Anerkennungspartnerschaft?
Mit dem Abschluss einer Anerkennungspartnerschaft wird ermöglicht, dass Fachkräfte aus Drittstaaten erst nach der Einreise die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation einleiten müssen und nebenher bereits eine qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen. Dafür benötigen die Fachkräfte einen Aufenthaltstitel nach § 16d Abs. 3 AufenthG , der zunächst für ein Jahr erteilt und um jeweils ein Jahr bis auf höchstens drei Jahre verlängert wird.