Berufskraftfahrer aus Drittstaaten
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer aus Drittstaaten können mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Deutschland beschäftigt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit für sich und informieren Sie sich hier, welche Bedingungen zu erfüllen sind.
Beschäftigung mit vorhandener anerkannter Berufskraftfahrerqualifikation
Sie können Drittstaatsangehörige auch ohne formale Ausbildung in Deutschland als Fahrerin oder Fahrer für LKW oder Kraftomnibusse beschäftigen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Die Zustimmung erfolgt nach § 24a Abs. 1 BeschV und setzt voraus, dass die erforderlichen Erlaubnisse und Qualifikationen zur Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer bereits vorhanden sind. Hierzu zählen die EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse sowie die Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nach Richtlinie (EU) 2022/2561. Ein Nachweis der EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis bzw. der erforderlichen (beschleunigten) Grundqualifikation ist im Zustimmungsverfahren grundsätzlich nicht erforderlich. Sie als Arbeitgeber tragen die Verantwortung, dass die erforderlichen Erlaubnisse und Befähigungen für die Beschäftigung vorliegen und bestätigen dies gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft im Zustimmungsverfahren lediglich die Beschäftigungsbedingungen, beispielsweise ob die Arbeitszeiten und das Gehalt der ausländischen Fachkraft den ortsüblichen Arbeitsbedingungen bei vergleichbarer Tätigkeit entsprechen. Diese Prüfung erfolgt ohne Vorrangprüfung. Die Visastelle überprüft die Plausibilität des Visumantrags.
Wenn Ihre oder Ihr zukünftige/r Beschäftigte/r 45 Jahre alt oder älter ist, muss sie oder er ein bestimmtes Mindestgehalt für die Beschäftigung in Deutschland erhalten oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen. Dieses Mindestgehalt liegt im Jahr 2026 bei 55.770 Euro.
Einreise von Berufskraftfahrern durch beschleunigtes Fachkräfteverfahren erleichtern
Haben die Fachkräfte bereits die erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation , können Sie die Einreise beschleunigen, indem Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Beschäftigung ohne Berufskraftfahrerqualifikation
Haben Ihre Bewerberinnen oder Bewerber noch keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und noch keine (beschleunigte) Grundqualifikation, kommt Folgendes in Betracht: Sie können die Bewerberin oder den Bewerber in einer alternativen Tätigkeit beschäftigen (z. B. im Lager oder in der Werkstatt), sofern Sie ihnen gleichzeitig die Möglichkeiten zur Erlangung der erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis und (beschleunigten) Grundqualifikation bieten.
Die Einreise und der Aufenthalt zur Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen setzen voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat. Die BA stimmt zu, wenn nach § 24a Abs. 2 BeschV folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie bieten Ihrer oder Ihrem künftigen Beschäftigten einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung vorsieht, an Maßnahmen zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse teilzunehmen.
- Die Arbeitsbedingungen für die alternative Tätigkeit sind während der Qualifizierungsmaßnahmen so ausgestaltet, dass die deutsche Fahrerlaubnis bzw. die (beschleunigte) Grundqualifikation sowie die ggf. erforderlichen Sprachkenntnisse innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können.
- Der Nachweis über eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse aus einem Drittstaat für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Herkunftsland liegt vor.
- Sie sichern Ihrer oder Ihrem zukünftigen Beschäftigten ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen in Ihrem Betrieb im Anschluss an die Erlangung der Fahrerlaubnis und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu.
Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Zustimmung der BA nach § 24a Absatz 2 BeschV erteilt werden, wenn dem/der zukünftigen Beschäftigten die EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder die (beschleunigte) Grundqualifikation oder beide Bestandteile fehlen.
Ihre oder Ihr zukünftige/r Beschäftigte/r kann auch ohne EU-/EWR-Fahrerlaubnis einreisen, wenn sie oder er während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz die (beschleunigte) Grundqualifikation bereits erworben hat und diese noch gültig ist. Nach Wohnsitzanmeldung in Deutschland ist die ausländische Fahrerlaubnis innerhalb von sechs Monaten umzuschreiben. Sofern der Ausstellerstaat nicht in der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung enthalten ist, muss zwecks Umschreibung eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Sofern der Ausstellerstaat mit der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse in der Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung enthalten ist, ist die Umschreibung oftmals prüfungsfrei möglich oder zumindest erleichtert.
Welche Unterlagen in einem solchen Fall im Visumverfahren vorliegen müssen, erfahren Sie bei der für die Bewerberin oder den Bewerber zuständigen Auslandsvertretung.
Weiterbildung bei abgelaufener Grundqualifikation erforderlich
Wenn die EU- (beschleunigte) Grundqualifikation der ausländischen Berufskraftfahrer nicht mehr gültig ist, ist eine Zustimmung nach §24a Abs. 2 BeschV zur Beschäftigung bzw. Einreise auch möglich. In diesen Fällen muss vor der Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer eine Weiterbildung absolviert werden.
BerufskraftfahrerInnen im Ausland gewinnen und integrieren
Für uns sind Mitarbeiter im Unternehmen natürlich essenziell wichtig und stehen für uns im Mittelpunkt. Weil ohne Berufskraftfahrer können wir nichts transportieren. Das ist ja der Kernpunkt.
Ich bin Stefan Schwarz, Niederlassungsleiter dieses Standorts in Köln von der Emons Spedition und seit 2018 im Unternehmen. Es wird in Deutschland immer etwas zu befördern geben. Und vor allem der Berufskraftfahrer ist natürlich einer der größten Schwachpunkte in Deutschland, wo wir einfach ein Nachwuchsproblem haben.
Es geht darum, den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen. Wir haben zu wenig Auszubildende in unserer Branche und wir möchten durch das Auslandsrecruiting dem entgegenwirken.
Mein Name ist Christiane Bauer und ich bin die HR-Leiterin für die gesamte deutsche Unternehmensgruppe.
Wir haben mittlerweile 28 Auszubildende beschäftigt in den Lagerausbildungsberufen und 27 Auszubildende zum Berufskraftfahrer.
Ehrlicherweise war natürlich am Anfang auch erst mal: „Ach Projekt, warten wir mal ab, was daraus wird.”
Dann gab es eine Vorreiterniederlassung in Villingen, die dann damit gestartet ist, und dann hat sich das letztendlich auch entwickelt.
Man hat selbst als Unternehmen Erfahrungen gesammelt und ich glaube, das wird die nächsten Jahre immer mehr.
Sodass wir das dann auch an bis zu 22 Standorten machen können.
Was uns jetzt so besonders macht bei dem Projekt, ist, dass wir als deutscher Arbeitgeber die Sache selbst in die Hand nehmen und selbst in die Heimatländer unserer zukünftigen Auszubildenden reisen, dort die Kontakte aufbauen.
Sie starten mit einem Sprachkurs im Heimatland über das Goethe-Institut und wenn sie da die B1-Prüfung bestehen, kriegen sie von uns einen Ausbildungsvertrag und wir helfen dann auch beim Zusammenstellen der Visa-Unterlagen.
Wenn sich die ganze Vorarbeit gelohnt hat und wenn man die Gruppe dann komplett am Flughafen begrüßen kann, das ist auch immer für mich so eines der emotionalsten Events.
Wir machen erst mal einen Welcome-Workshop mit den Auszubildenden, dass wir auch erst mal die Kulturen kennenlernen, auch dass die uns kennenlernen.
Und dann ist natürlich dieses Onboarding begleitet von einem regelmäßigen Austausch, dass wir auch fragen: „Wo können wir unterstützen?”
Wir suchen ja auch eine Wohnung aus, unterstützen, dass das auch relativ nah, mit guter Verkehrsanbindung an die Niederlassung ist.
Die größte Sorge bei unseren Kollegen und auch Verantwortlichen war, dass die jungen Menschen sich nicht schnell genug integrieren, dass sie nichts verstehen, was die Sprache angeht, dass sie viel zu lange brauchen, um die Herausforderungen im Arbeitsalltag zu stemmen.
Sie lernen relativ schnell am Anfang, worauf es ankommt, unterstützen auch die Fahrer bei Ladungssicherung, bei Papierkram, allem, was dazu gehört.
Und von unseren fest fahrenden Fahrern gibt es eigentlich kein negatives Echo, sondern man ist eher bereit, dass wir letztendlich die Kandidaten auch ausbilden.
Wir haben ganz viele Bewerber und Interessierte, die gerne an unserem Projekt teilnehmen möchten.
Wir haben bisher zwölf Auszubildende an externe Kunden vermittelt.
Und das Schöne ist: Unsere externen Kunden beteiligen sich am gesamten Programm.Die machen dann auch das Onboarding mit.
Die ersten Erfahrungen sind durchaus positiv. Wir sind als Kölner Niederlassung jetzt im zweiten Jahr dabei.
Wir haben letztes Jahr mit zwei angefangen und die sind letztendlich sehr positiv gestartet bei uns.
Und deswegen war für uns auch klar, dass wir dieses Projekt weiterverfolgen und unterstützen.
Und das ist für uns die größte Bestätigung, dass ein Standort nicht nur in einem Jahrgang Auszubildende nimmt, sondern auch im Folgejahr.
Und das ist nicht nur bei unseren eigenen Standorten so, sondern auch bei unseren externen Logistikern, die mit uns schon zusammenarbeiten.
Wenn die dann im Folgejahr auch wieder Auszubildende nehmen, dann weiß ich: Wir sind auf dem richtigen Weg.
Wenn der Wirtschaftsstandort weiter funktionieren soll in Deutschland, brauchen wir qualifizierte Zuwanderung.
Und dieses Projekt kann eine Lösung sein, den Fachkräftemangel zu schließen in Deutschland.
Video: Erfolgreich Berufskraftfahrer gewinnen und integrieren
Weitere Informationen im Web
- Bundesagentur für Arbeit (BA) Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen und Arbeitsmarktzulassung
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