Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht nur im Arbeitsalltag Ihre Unterstützung brauchen. Auch mit ganz praktischer Hilfe beim Umzug, Einleben oder bei Behördengängen können Sie ausländischen Fachkräften den Start in Deutschland erleichtern.
Im Alltag unterstützen
Neben der beruflichen Integration hat Ihre neue Arbeitskraft auch die organisatorische Integration in Deutschland zu bewältigen. Lesen Sie hier, wo und wie Sie Ihre Mitarbeitenden unterstützen können.
Best-Practice: So gelingt Rekrutierung & Integration
Wohnungssuche
Sollte Ihre Fachkraft aus dem Ausland noch keine dauerhafte Unterkunft gefunden haben, bietet es sich an, Kontaktdaten von örtlichen Maklerbüros an die neuen Fachkräfte weiterzugeben. Ein persönliches Empfehlungsschreiben für Ihre Fachkraft kann bei der Wohnungssuche oder bei Verwaltungsgängen Türen öffnen. Informieren Sie Ihre Fachkraft über die erforderlichen Unterlagen (Ausweis, Gehaltsnachweise oder Arbeitsvertrag, evtl. Schufa-Auskunft) und das deutsche Mietrecht. Auch können Sie Ihre Neueingestellten bei der Wohnungsbesichtigung begleiten. Schalten Sie, falls notwendig, einen Relocation-Dienstleister ein, der die Fachkraft beim Umzug unterstützt. Hilfreiche Informationen zur Wohnungssuche finden Fachkräfte in unserer Rubrik „Leben in Deutschland“.
Behördengänge und Rechtliches
Anmeldung des Wohnsitzes, Renten- und Krankenversicherung? Zu all diesen Themen müssen Zugewanderte zu verschiedenen Ämtern in Deutschland. Zusätzlich müssen die Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern innerhalb von drei Monaten die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Verfügt Ihre Fachkraft noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse, so macht es besonders Sinn, diese bei behördlichen und rechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zu unterstützen.
Erklärvideo: Die ersten 100 Tage in Deutschland
Das deutsche soziale Sicherungssystem
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland leben und arbeiten, haben in der gesetzlichen Sozialversicherung die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Achten Sie darauf, dass rechtzeitig eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragt wird. Nur für den Fall, dass eine Entsendung nach Deutschland vorliegt, entsteht keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland.
Steuern und Sozialversicherung: Fachkräfte aus dem Ausland müssen in der Regel ihr Einkommen in Deutschland versteuern. Darüber müssen Sie Ihre Fachkraft informieren. Klären Sie Ihre Fachkraft darüber auf, welche Steuern und Sozialabgaben von dem Bruttogehalt abgezogen werden. So helfen Sie den ausländischen Fachkräften die Differenzen zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt zu verstehen.
Pflichtversicherungen: Informieren Sie Ihre Fachkraft rechtzeitig über die fünf gesetzlichen Pflichtversicherungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung). Achten Sie auch darauf, Ihre Fachkraft bei der Sozialversicherung anzumelden, damit sie zeitnah einen Sozialversicherungsausweis zugeschickt bekommt und damit ein Rentenversicherungskonto eingerichtet wird. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Arbeiten in Deutschland“.
Gesetzliche Rente: Machen Sie Ihre ausländische Fachkraft auch darauf aufmerksam, dass Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland mitgenommen werden können. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik „Jobs“.
Kinderbetreuung
Ihre Fachkraft hat ihre Familie mit nach Deutschland gebracht? Auch beim Einleben in Deutschland können Sie unterstützen! Stellen Sie zum Beispiel Informationen bereit, wie das deutsche Bildungswesen funktioniert. Vergessen Sie dabei nicht, dass das Betreuungssystem der Kindergärten sehr unterschiedlich je nach Wohnort sein kann. Ihre Fachkräfte können sich über das Schulsystem und die Kindergärten in Deutschland in der Rubrik „Leben in Deutschland“ informieren.
Als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber können die Neueingestellten zur Betreuungssituation vor Ort beraten, Kontaktdaten von möglichen Einrichtungen bereitstellen und sie beim Antrag für die Kita- und Hortbetreuung unterstützen.
Die Anmeldung eines Kindes in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte ist in der Regel mit Wartezeiten verbunden. In diesem Fall kann die Kindertagespflege eine Alternative sein. Organisieren Sie Gesprächstermine mit Betreuerinnen und Betreuern. Möglicherweise können Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die anfallenden Kosten zur Kinderbetreuung anteilig übernehmen. Damit erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Unternehmen. Mehr Informationen zu Kindertagespflege finden Sie auf der Website des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
Weitere Informationen im Web
- KOFA: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung Eine Handlungsempfehlung zum Diversity Management für Unternehmen
- Charta der Vielfalt e.V. Diversity Management in Unternehmen einführen
- Internationale Gesellschaft für Diversity Management e.V. Aufgaben und Leistungen von Diversity Management
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