Über einen Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen können Sie angehende Fachkräfte, deren ausländische Qualifikation noch nicht voll anerkannt wurde, im Ausland anwerben. So können Sie diese in Deutschland nachqualifizieren und dauerhaft in den Betrieb eingliedern.
Anpassungsqualifizierung in Deutschland
Wenn die zuständige Anerkennungsstelle feststellt, dass für die volle Anerkennung des Abschlusses eine Weiterbildung erforderlich ist, kann die Fachkraft zu diesem Zweck ein Visum beziehungsweise eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate gemäß § 16d des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland erhalten. Eine Weiterbildung kann zum Beispiel eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs oder ein Sprachkurs sein.
Während der Nachqualifizierung kann die Fachkraft zeitlich uneingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen, die zu ihrem angestrebten Berufsprofil passt.