IT-Kräfte mit berufspraktischen Kenntnissen

Für die Gewinnung von IT-Kräfte aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen. Sie können diese ohne formale Berufsanerkennung einstellen. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten.

Für die Gewinnung von IT-Kräften aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen, auch wenn diese keine formale Berufsanerkennung oder kein gleichwertiges IT-Studium haben. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten:

Lesen Sie mehr über die verschiedenen Aufenthaltstitel für IT-Kräfte auf der Fachkräfte-Seite in der Rubrik „Visaoptionen für IT-Kräfte“.

Anerkannter IT-Abschluss ermöglicht Fachkräftevisum oder Blaue Karte EU

Haben die Bewerberinnen oder Bewerber aus Drittstaaten einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss im IT-Bereich, gelten für sie die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen der Blaue Karte EU beziehungsweise des Visums für Fachkräfte.

Weitere Informationen im Web

Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund

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