Für die Gewinnung von IT-Kräften aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen, auch wenn diese keine formale Berufsanerkennung oder kein gleichwertiges IT-Studium haben. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten:
- IT-Kräfte mit einer (in den letzten fünf Jahren erworbenen) mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung können die Zustimmung zur Beschäftigung ohne Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses erhalten, wenn sie ein bestimmtes Mindestgehalt erzielen oder nach tarifrechtlichen Bestimmungen beschäftigt werden (§ 6 BeschV).
- IT-Fach- und Führungskräfte können auch aufgrund ihrer Berufserfahrung eine Blaue Karte EU nach § 18g Abs. 2 AufenthG ohne Nachweis einer formalen akademischen Qualifikation erhalten. Auch hier gelten bestimmte Gehaltsgrenzen.
Lesen Sie mehr über die verschiedenen Aufenthaltstitel für IT-Kräfte auf der Fachkräfte-Seite in der Rubrik „Visaoptionen für IT-Kräfte“.