Sie möchten Studierenden aus dem Ausland die Möglichkeit bieten, in Ihrem Unternehmen oder Betrieb ein Praktikum zu absolvieren? Dies ist möglich, solange die visa- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommen die Praktikantinnen und Praktikanten aus der EU oder dem EWR, können sie ohne weitere Einschränkungen beschäftigt werden. Hier gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für deutsche Praktikantinnen und Praktikanten.
Für den Fall, dass Studierende aus Nicht-EU-Staaten einreisen möchten, um in Deutschland ein studienbezogenes Praktikum zu absolvieren, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Praktikums können zum Beispiel Drittstaatsangehörige als Praktikantinnen und Praktikanten bis zu 6 Monate ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt werden.
Lesen Sie mehr über das Visum zur Absolvierung eines studienbezogenen Praktikums EU.