FAQ
Sie können sich auf verschiedenen Wegen an uns wenden. Egal ob per Mail oder Hotline, auf Deutsch oder Englisch - unsere Fachleute helfen Ihnen weiter.
In unseren FAQs finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland.
Sie können sich auf verschiedenen Wegen an uns wenden. Egal ob per Mail oder Hotline, auf Deutsch oder Englisch - unsere Fachleute helfen Ihnen weiter.
Sie haben viele Möglichkeiten, eine Fachkraft im Ausland zu finden. Nutzen Sie hierfür zum Beispiel die „Make it in Germany“-Jobbörse, um Fachkräfte weltweit zu erreichen.
Unterstützung bei der Fachkräftesuche erhalten Sie außerdem durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder auch durch die Personalvermittlungsangebote der deutschen Auslandshandelskammern. Weitere Tipps finden Sie unter „Gezielt rekrutieren“.
Sie haben zwei Optionen, Ihre Stellenanzeige auf der „Make it in Germany“-Jobbörse zu veröffentlichen, um Fachkräfte aus dem Ausland besser erreichen zu können. Sie können Ihre Stellenanzeige entweder beim örtlichen Arbeitgeberservice melden oder Ihr Stellenangebot selbst online über die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit (BA) inserieren.
Nutzen Sie hierfür unsere Anleitung, um Ihre Stellenanzeige auf „Make it in Germany“ zu publizieren
Die Bundesagentur für Arbeit präsentiert in ihren regelmäßig erscheinenden „Internationalen Bewerberanzeigern“ Top-Bewerberinnen und -Bewerber. Dort finden Sie aktuelle Kurzprofile von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland, die eine Anstellung in Deutschland suchen. Hier geht es zu den aktuellen Bewerberanzeigern.
Eine ausländische Fachkraft muss als Voraussetzung für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen.
In vielen Fällen wird dies im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens durch die zuständige Behörde festgestellt. Weitere Informationen über das Anerkennungsverfahren erhalten Sie in der Rubrik „Qualifikationen anerkennen und erkennen“.
Bei der Beschäftigung von ausländischen Auszubildenden müssen einige Punkte, bei denen es Unterschiede zu deutschen Auszubildenden geben kann, berücksichtigt werden. Besonders wichtig sind folgende Aspekte: Als Ausbildungseinrichtung müssen Sie erstens prüfen, ob die ausländische Bewerberin oder der ausländische Bewerber einen (anerkannten) Schulabschluss nachweisen muss. Darüber hinaus ist zu klären, ob für die Aufnahme der Berufsausbildung ein Aufenthaltstitel erforderlich ist und die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Mehr zu den Aufenthaltsbestimmungen kann in der Rubrik „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung“ gelesen werden. Als dritter Aspekt sollte sichergestellt werden, dass die angehenden Auszubildenden die für die Berufsausbildung erforderlichen Deutschkenntnisse mitbringen.
Jede ausländische Person mit einem konkreten Jobangebot, welches zu ihrer Qualifikation passt, kann zu Erwerbszwecken nach Deutschland einreisen, wenn die aufenthaltsrechtlichen Vorgaben erfüllt sind. Sollte die Person aus einem Nicht-EU-/EFTA-Staat kommen, ist zusätzlich in der Regel die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikationen erforderlich. Eine Ausnahme hierbei stellt die Einwanderung über die Westbalkanregelung dar. Diese ermöglicht die Einreise nach Deutschland und die Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ohne Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für einzelne Berufsgruppen. Informieren Sie sich auch umfassend in unserem Leitfaden „Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung“.
Der Visumantrag für die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland muss in der Regel von der ausländischen Fachkraft persönlich bei der zuständigen deutschen Behörde eingereicht werden. Lebt die Fachkraft noch im Ausland, kann die vor Ort zuständige deutsche Botschaft für die Visumantragstellung kontaktiert werden. Für die bereits in Deutschland lebenden Personen ist allerdings die örtliche Ausländerbehörde zuständig.
Weitere Infos zum Einreiseprozess aus Drittstaaten finden Sie auf der Fachkräfteseite unter „Einreiseprozess“.
Mit dem „beschleunigten Fachkräfteverfahren“ können Arbeitgeber seit März 2020 das Verwaltungsverfahren bis zur Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten verkürzen. Wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie auf der Unterseite zum beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Ein wichtiger Punkt, den Sie als Arbeitgeber bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte beachten müssen, sind die Visa- und Aufenthaltsbestimmungen. Wenn Sie Fachkräfte außerhalb des EU-/EFTA-Raums eingestellt haben, müssen Sie überprüfen, ob die Fachkraft einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihr erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein und diesen in Kopie aufbewahren. Zudem müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von 4 Wochen kontaktieren, falls das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wird. Weitere Informationen dazu können Sie auf der Unterseite „Visumpflicht und Arbeitgeberpflichten“ lesen.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird seit 2020 der Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland erweitert. Zum Beispiel können Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung leichter zu Arbeitszwecken nach Deutschland einwandern. Ähnlich wie ausländische Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen können sie nun auch zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen. Außerdem wurde die Möglichkeit zur Nachqualifizierung in Deutschland ausgeweitet, so dass Personen mit einer teilweisen Anerkennung auch in nicht-reglementierten Berufen einreisen dürfen.
Eine detaillierte Übersicht über die Neuerungen finden Sie in unserer Visum-Rubrik unter „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz“.
Auf „Make it in Germany” im Bereich für Arbeitgeber finden Sie in der Rubrik „Unterstützung finden“ eine Vielzahl von Hilfestellungen, z.B. Informationen über Veranstaltungen und Dokumente zum Download. Schauen Sie gerne auch in die vergangenen oder kommenden Webinare.
Zu Integrationsfragen unterstützen in den Regionen viele Beratungsstellen wie die Welcome Center oder IQ-Netzwerke. Einige dieser Beratungsstellen finden Sie unter „Beratungs- und Anlaufstellen“. Gegebenenfalls könnte auch die Teilnahme an einem Projekt zur Fachkräftegewinnung eine Option für Sie sein: Oft erhalten Sie dort zusätzliche Unterstützung bei der Integration.
Wenn die ausländischen Fachkräfte in Deutschland ankommen, sind sie auf Hilfe und Orientierung im Betrieb und im neuen Wohnort angewiesen. Sie als Arbeitgeber können dabei selbst aktiv sein und die Neuzugewanderten beim Einleben während der ersten Tage und Wochen in Deutschland unterstützen – im Alltag sowie im Betrieb. Erfahren Sie in der Rubrik „Erfolgreich integrieren“ von einer Reihe an Maßnahmen und Tools, die Sie dabei nutzen und umsetzen können: zum Beispiel Unterlagen zusammenstellen, Willkommenstage oder Mentoring-Programme organisieren. Es kann hilfreich sein, bereits vor der Einreise der neuen Mitarbeitenden aktiv zu werden, Materialien vorzubereiten und die Unterstützung bei praktischen Fragen anzubieten.
Deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für eine erfolgreiche und langfristige Integration in Ihrem Unternehmen. Als Arbeitgeber können Sie Sprachkurse im eigenen Betrieb anbieten oder sich darum kümmern, dass die ausländischen Fachkräfte geförderte Angebote zum Beispiel vom BAMF oder Jobcenter in Anspruch nehmen können. Wie Sie die neuen Mitarbeitenden beim Besuch von Deutschkursen fördern können, erfahren Sie in der Rubrik „Deutschkurse“.
Hilfreich ist es auch, wenn Sie im Betrieb kooperativ sind: zum Beispiel, indem Sie Ihre neuen Fachkräfte für die Unterrichtszeit freistellen oder Informationen in leichter Sprache bereitstellen.
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