Denken Sie darüber nach, eine Vermittlungsagentur für die Suche nach Fachkräften aus dem Ausland zu beauftragen? Lesen Sie hier, worauf Arbeitgeber achten sollten.
Auf „Make it in Germany“ erhalten Arbeitgeber alle Informationen, um internationale Fachkräfte in Eigenregie zu gewinnen und erfolgreich im Betrieb zu integrieren. Möchten Sie sich als Arbeitgeber aber zusätzlich bei dem Prozess unterstützen lassen, können Sie staatlich organisierte Vermittlungsangebote oder private Vermittlungsagenturen nutzen. Hier finden Sie konkrete Informationen zu beiden Optionen.
Keine Vermittlung durch „Make it in Germany“
„Make it in Germany“ führt keine Vermittlungen durch! Sollten private Personalvermittler oder Agenturen unter diesem Namen werben oder kostenpflichtige Dienstleistungen anbieten, handelt es sich nicht um Dienstleistungen des offiziellen Informationsportals der Bundesregierung.
Staatlich organisierte Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland
Die Vermittlung von internationalen Fachkräften an Arbeitgeber kann zum einen staatlich organisiert sein. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Externer Link)berät und begleitet Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der BA persönlich vor Ort oder telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei). Weitere Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie auf der Website der BA (Externer Link).
Der Arbeitgeberservice arbeitet eng mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA, die für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zuständig ist, zusammen. Neben einem Pool an Zuwanderungsinteressierten, die sich selbstständig an die ZAV wenden, existieren Kooperationsvereinbarungen bzw. Vermittlungsabsprachen mit den Partnerverwaltungen einzelner anderer Länder. Die ZAV wirbt somit gezielt zusätzliche Fachkräfte aus bestimmten Drittstaaten an. Diese bilateralen Absprachen dienen als Grundlage für koordinierte Projekte und Programme, die die BA mit ihren Partnern für ausgewählte Berufsgruppen umsetzt. Deutsche Ministerien fördern auch weitere Träger, z. B. Kammern. Eine Übersicht von öffentlich geförderten bzw. umgesetzten Projekten zur Fachkräftegewinnung finden Sie in der Rubrik Aktuelle Projekte zur Fachkräftegewinnung und auf der Website der BA (Externer Link).
Projektträger wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die DIHK Service GmbH übernehmen die Organisation von Bewerbungsprozessen, Sprachkursen, interkulturellen Trainings sowie Visa- und Einreiseprozessen. Die staatlichen Vermittlungsprojekte halten sich dabei an ethische Standards zur Rekrutierung. Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen beispielsweise keine Vermittlungsgebühren zahlen. Die Projekte werden manchmal staatlich gefördert, teilweise übernehmen Sie als Arbeitgeber aber auch anteilig Kosten. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen.
Privatwirtschaftliche Vermittlung
Die Gewinnung von internationalen Fachkräften ist auch mithilfe von privaten Vermittlungsagenturen möglich. Gerade bei privaten Vermittlungsagenturen fragen sich Unternehmen meist, ob diese seriös sind. Denn seit 2002 benötigen Personalvermittlungen keine Genehmigung mehr – es reicht, ein Gewerbe anzumelden. Mittlerweile ist ein großer Markt entstanden. Diese Agenturen bieten unterschiedliche Arten und Leistungen bei der Vermittlung von internationalen Fachkräften an: vom reinen Matching von Arbeitsplatzangeboten bis hin zur allumfassenden Organisation von Sprachkursen, Einreiseprozessen und der Unterstützung bei der Wohnungssuche. Dadurch variieren entsprechende Kosten.
Gesetzliche Grundlagen, die es zu beachten gilt
Der deutsche Gesetzgeber stellt im dritten Sozialgesetzbuch (§ 296 bis § 299 SGB) einige Vorgaben an Vermittlungsagenturen. So wird in § 296 SGB geregelt, dass zwischen Personalserviceagenturen und Arbeitssuchenden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden muss. In diesem müssen die Vergütung und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Außerdem sind Arbeitssuchende erst zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
Limit für Gebühren
Das deutsche Sozialgesetzbuch (Externer Link) schreibt vor, dass die Kosten für die reine Vermittlung für Arbeitssuchende nicht mehr als 2.000 € betragen dürfen (§ 296 Abs. 3 SGB 3). Für Arbeitgeber trifft das Gesetz keine Regelungen zu Vermittlungskosten. Weitere Leistungen wie bspw. Sprachkurse müssen gesondert bezahlt werden. Lesen Sie sich die Vertragsleistungen genau durch.
Anders als bei der Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit dürfen bei der Vermittlung in eine Ausbildung laut § 296a SGB (Externer Link) Vergütungen nur vom Arbeitgeber (und nicht von dem oder der Auszubildenden) verlangt werden. Laut § 299 SGB (Externer Link) besteht eine Informationspflicht bei grenzüberschreitender Vermittlung. Personalvermittlungen müssen Arbeitssuchende vor Abschluss des Arbeitsvertrags in schriftlicher Form (in einer für die Arbeitssuchenden verständlichen Sprache) über zehn Punkte informieren:
Name/ Anschrift des Arbeitgebers
Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsort/e
Tätigkeit
Arbeitszeit
Arbeitsentgelt
Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen
Hinweis auf Tarifverträge bzw. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
Was muss ich beachten, wenn es sich um eine Leih- / Zeitarbeitsfirma handelt?
Der Bereich der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit ist aktuell vom deutschen Fachkräfteeinwanderungsgesetz stark eingeschränkt. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung bei einem Leiharbeitsunternehmen ist nur möglich, wenn der Aufenthaltstitel nicht der Zustimmung oder einer Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit bedarf, wie z. B. bei der „großen“ Blauen Karte EU nach §18g Abs. 1 AufenthG (Externer Link). Nach § 40 AufenthG (Externer Link) sind zustimmungspflichtige Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnisse von der Bundesagentur für Arbeit für Ausländer als Leiharbeitnehmer zu versagen (§ 40 Absatz 1 Nummer 2 des Aufenthaltsgesetzes). Das bedeutet, dass Zuwanderungsinteressierte mit einem Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitsunternehmens in diesen Fällen keinen entsprechenden Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten können.
Standards der ethischen und fairen Rekrutierung
Vermittlungsprozesse sollten qualitative und ethische Standards einhalten, damit die Vermittlung nachhaltig ist. In den vergangenen Jahren wurden viele internationale Standards beschlossen, die die Wichtigkeit einer ethischen und fairen Rekrutierung unterstreichen:
2015: Sustainable Development Goals (SDGs) im Rahmen der Agenda 2030, worin zwei der 17 Nachhaltigkeitsziele explizit auf menschenwürdige Arbeit (Ziel 8) und die Gewährleistung einer verantwortungsvollen Migration (Ziel 10.7) hinweisen
2018: Globaler Pakt für Migration: “Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit” (Ziel 6)
Diese Vereinbarungen geben zwar keinen konkreten Rechtsrahmen vor, liefern aber gute Hinweise, ob die von Ihnen in Betracht gezogene Agentur eine qualitativ hochwertige Dienstleistung anbietet.
Übergeordnet orientiert sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Kontext der Ethischen Rekrutierung an den IRIS-Prinzipien (Externer Link) der Internationalen Organisation für Migration der Vereinten Nationen (IOM). Auch diese Prinzipien sind nicht bindend – aber sie formulieren Kriterien, auf deren Basis eine Rekrutierung als „fair“ und „ethisch“ eingestuft werden kann. Hierzu zählen u. a. Transparenz zu Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Datenschutz, Zugang zu Rechtsmitteln oder das Verbot von Gebühren für Arbeitssuchende (Employer-Pays-Prinzip).
Kompass im Bereich Pflege: Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Internationale Personalvermittlung von qualifizierten Pflegefachpersonen in den deutschen Arbeitsmarkt erfolgt derzeit in erster Linie über privatwirtschaftliche Personalserviceagenturen. Um Anforderungen an eine gute internationale Personalvermittlung in den Pflegearbeitsmarkt festzulegen und innerhalb der Branche zu etablieren, wurde das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ (Externer Link) entwickelt. Das Gütesiegel orientiert sich an oben genannten Standards eines fairen, ethischen und transparenten Rekrutierungsprozesses.
Inhaber des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Es wird vom Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübcke-Stiftung e.V. (KDA) herausgegeben und weiterentwickelt. Dabei verpflichten sich die anwerbenden Unternehmen freiwillig und nachweisbar zu einer ethisch vertretbaren Anwerbe- und Vermittlungspraxis.
Unternehmen, Personalserviceagenturen und sonstige Organisationen können das Gütezeichen bei der Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft (Externer Link) beantragen. Die Gremien der Gütegemeinschaft entscheiden auf Grundlage der Güte- und Prüfbestimmungen über Erteilung und gegebenenfalls auch über den Entzug des Gütezeichens. Gleichzeitig wird dort die Einhaltung der Kriterien überwacht.
Die Anforderungen, die zum Erhalt des Gütesiegels erfüllt werden müssen, gliedern sich in derzeit drei Gütebereiche:
Gütebereich 1: Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland
Gütebereich 2: Unternehmensverantwortlichkeit
Gütebereich 3: Gewährleistung der Transparenz im Vermittlungsprozess
Sechs leitende Prinzipien ziehen sich dabei durch die Anforderungen:
Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
Nachhaltigkeit und Partizipation
Übernahme der Gesamtverantwortung
Das Employer Pays Prinzip ist ein wichtiger Bestandteil des Gütesiegels. Es wird vom Bestellerprinzip ausgegangen: Der Arbeitgeber hat den Fachkräftemangel und „bestellt“ bei einem Vermittler eine Pflegefachperson aus dem Ausland. Das bedeutet, es dürfen im gesamten Vermittlungsprozess keine Vermittlungsgebühren von der Pflegefachperson erhoben werden. Der Arbeitgeber hat für alle im Rahmen der Vermittlung anfallenden Kosten aufzukommen. Dazu zählen auch Kosten für die Sprachausbildung sowie die Reisekosten. Das Gütesiegel ist hier also strenger als der gesetzliche Mindeststandard.
Das KDA hat darüber hinaus die Broschüre „Informationen zur Erwerbsmigration in die Pflege nach Deutschland (Externer Link)“ erstellt. Unternehmen, die das Gütesiegel tragen, müssen die Broschüre in ihrer Arbeit nachweislich verwenden und sie Interessierten vor Abschluss eines Vertrags zur Verfügung stellen. Diese Broschüre steht kostenfrei derzeit in 11 Sprachen zur Verfügung.
Qualitätskriterium: Mitgliedschaft in einem Verband
✔ Keine Kosten für Bewerberinnen und Bewerber (Employer-Pays-Prinzip) ✔ Agentur ist Mitglied in einem Verband oder Personaldienstleisternetzwerk ✔ Agentur besitzt einen Verhaltenskodex ✔ Schriftliche Verträge (auch in einer für die arbeitssuchende Person verständlichen Sprache) ✔ Transparenz und umfassende Informationen ✔ Gute Erreichbarkeit (Mail, Telefon, Website) ✔ Pflege: Agentur hat das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“
Fair rekrutieren im Ausland
Unsere Checkliste bietet eine Orientierung, wie Sie faire Bedingungen bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland sicherstellen können: Informationen zur ethischen Rekrutierung, fairen Arbeitsbedingungen, der Unterstützung für Fachkräfte sowie zu Projekten, die Sie unterstützen können.
Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. (KDA)/ Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland
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Ausländische Qualifikationen richtig einzuschätzen und anerkennen zu lassen, ist ein entscheidender Schritt bei der Einstellung internationaler Fachkräfte. In diesem Webinar erfahren Sie, welche Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren gelten.
Internationale Fachkräfte können durch die Bundesagentur für Arbeit via Vermittlungsabsprachen angeworben werden, bevor eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einem Referenzberuf festgestellt wurde. Dies ist unter bestimmten Auflagen möglich, die gesetzlich geregelt sind (BeschV - §2 Vermittlungsabsprachen (Externer Link)).
Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (kurz: BA) ist für Bürgerinnen und Bürger wie auch für Unternehmen Ansprechpartner bei Fragen rund um den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die BA übernimmt unter anderem die Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
Aufenthaltstitel
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Aufenthaltstitel können als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erteilt werden.