Auf „Make it in Germany“ erhalten Arbeitgeber alle Informationen, um internationale Fachkräfte in Eigenregie zu gewinnen und erfolgreich im Betrieb zu integrieren. Möchten Sie sich als Arbeitgeber aber zusätzlich bei dem Prozess unterstützen lassen, können Sie staatlich organisierte Vermittlungsangebote oder private Vermittlungsagenturen nutzen. Hier finden Sie konkrete Informationen zu beiden Optionen:
Staatlich organisierte Vermittlung
Die Vermittlung von internationalen Fachkräften an Arbeitgeber kann zum einen staatlich organisiert sein. Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und begleitet Sie bei der Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der BA persönlich vor Ort oder telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei). Weitere Informationen zu den Dienstleistungen finden Sie auf der Website der BA.
Der Arbeitgeberservice arbeitet eng mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA, die für die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zuständig ist, zusammen. Neben einem Pool an Zuwanderungsinteressierten, die sich selbstständig an die ZAV wenden, existieren Kooperationsvereinbarungen bzw. Vermittlungsabsprachen mit den Partnerverwaltungen einzelner anderer Länder. Die ZAV wirbt somit gezielt zusätzliche Fachkräfte aus bestimmten Drittstaaten an. Diese bilateralen Absprachen dienen als Grundlage für koordinierte Projekte und Programme, die die BA mit ihren Partnern für ausgewählte Berufsgruppen umsetzt. Deutsche Ministerien fördern auch weitere Träger, z. B. Kammern. Eine Übersicht von öffentlich geförderten bzw. umgesetzten Projekten zur Fachkräftegewinnung finden Sie in der Rubrik Aktuelle Projekte zur Fachkräftegewinnung und auf der Website der BA.
Projektträger wie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH oder die DIHK Service GmbH übernehmen die Organisation von Bewerbungsprozessen, Sprachkursen, interkulturellen Trainings sowie Visa- und Einreiseprozessen. Die staatlichen Vermittlungsprojekte halten sich dabei an ethische Standards zur Rekrutierung. Internationale Bewerberinnen und Bewerber müssen beispielsweise keine Vermittlungsgebühren zahlen. Die Projekte werden manchmal staatlich gefördert, teilweise übernehmen Sie als Arbeitgeber aber auch anteilig Kosten. Informieren Sie sich vorab genau über die Rahmenbedingungen.
Privatwirtschaftliche Vermittlung
Die Gewinnung von internationalen Fachkräften ist auch mithilfe von privaten Vermittlungsagenturen möglich. Gerade bei privaten Vermittlungsagenturen fragen sich Unternehmen meist, ob diese seriös sind. Denn seit 2002 benötigen Personalvermittlungen keine Genehmigung mehr – es reicht, ein Gewerbe anzumelden. Mittlerweile ist ein großer Markt entstanden. Diese Agenturen bieten unterschiedliche Arten und Leistungen bei der Vermittlung von internationalen Fachkräften an: vom reinen Matching von Arbeitsplatzangeboten bis hin zur allumfassenden Organisation von Sprachkursen, Einreiseprozessen und der Unterstützung bei der Wohnungssuche. Dadurch variieren entsprechende Kosten.
Gesetzliche Grundlagen, die es zu beachten gilt:
Der deutsche Gesetzgeber stellt im dritten Sozialgesetzbuch (§ 296 bis § 299 SGB) einige Vorgaben an Vermittlungsagenturen. So wird in § 296 SGB geregelt, dass zwischen Personalserviceagenturen und Arbeitssuchenden ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen werden muss. In diesem müssen die Vergütung und Leistungen des Vermittlers transparent dargelegt werden. Außerdem sind Arbeitssuchende erst zur Zahlung der Vergütung verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.