Die ICT-Richtlinie, die seit 2017 Bestandteil des Aufenthaltsgesetzes ist, regelt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die ICT-Karte ermöglicht Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees für einen gewissen Zeitraum in einer deutschen Niederlassung tätig zu werden. Für die Beantragung einer ICT-Karte gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die ICT-Karte kann Angestellten, Führungskräfte oder Spezialistinnen und Spezialisten für 3 Jahre erteilt werden. Bei Trainees ist die Dauer auf maximal 1 Jahr begrenzt.