Die Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf kann zu verschiedenen Ergebnissen führen:
Entspricht die ausländische Ausbildung im Wesentlichen der deutschen Ausbildung, so wird ein voller Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Bei einer teilweisen Entsprechung kann auch eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden beschrieben, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen. Das ist der sogenannte Anerkennungsbescheid. In den reglementierten Berufen werden genaue Anpassungsmaßnahmen durch die zuständigen Stellen festgelegt.
Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu drei Monate ab dem Eingang aller Unterlagen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig gemäß den Gebührenordnungen der zuständigen Stellen. Weitere Informationen zu den Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“. Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können einen Antrag auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Weitere Informationen zu dem Anerkennungszuschuss finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie in der Übersicht des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen. Dieses Ablaufschema bildet die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahrens ab und stellt potenzielle Unterstützungsmöglichkeiten dar.