Die Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Referenzberuf kann zu verschiedenen Ergebnissen führen:
Entspricht die ausländische Ausbildung im Wesentlichen der deutschen Ausbildung, so wird ein voller Gleichwertigkeitsbescheid erteilt. Bei einer teilweisen Entsprechung kann auch eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf werden beschrieben, um eine gezielte Weiterbildung zu ermöglichen. Das ist der sogenannte „Defizitbescheid“. In den reglementierten Berufen werden genaue Anpassungsmaßnahmen durch die zuständigen Stellen festgelegt.
Die Dauer des Verfahrens beträgt bis zu drei Monate ab dem Eingang aller Unterlagen. Das Verfahren ist gebührenpflichtig gemäß den Gebührenordnungen der zuständigen Stellen. Weitere Informationen zu den Kosten der Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland. Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können einen Antrag auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren stellen. Weitere Informationen zu dem Anerkennungszuschuss finden Sie auf dem Portal Anerkennung in Deutschland.
Wie das Anerkennungsverfahren genau funktioniert, erfahren Sie in der Übersicht des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen. Dieses Ablaufschema bildet die einzelnen Schritte des Anerkennungsverfahrens ab und stellt potenzielle Unterstützungsmöglichkeiten dar.
Zuständige Stellen
Zum Auffinden der zuständigen Stelle für das Anerkennungsverfahren hilft der Anerkennungs-Finder des Portals Anerkennung in Deutschland. Je nach Berufsgattung sind folgende Institutionen für die berufliche Anerkennung zuständig:
- für alle handwerklichen Berufe: die Handwerkskammern (HWK),
- für alle Berufsabschlüsse im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHK): die IHK FOSA [Foreign Skills Approval] sowie die IHKs Hannover, Braunschweig und Wuppertal-Solingen-Remscheid,
- für Berufsabschlüsse im Bereich der Landwirtschaft: die Landwirtschaftskammern,
- für Berufsabschlüsse im Bereich der freien Berufe: die Kammern und Verbände der freien Berufe und
- für andere reglementierte Berufe: die jeweiligen Landesbehörden.