Visum für die Arbeitsaufnahme
Qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen ein Visum, um in Deutschland arbeiten zu können. Erfahren Sie hier, welche Bedingungen für das Visum zur Arbeitsaufnahme erfüllt werden müssen.
Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten müssen in der Regel vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei der deutschen Botschaft im Wohnsitzland beantragen. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist die Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags.
Arbeitsvertrag vor Visumserteilung möglich
Eine Bewerberin oder ein Bewerber aus einem Nicht-EU-Land kann den Arbeitsvertrag (unter Vorbehalt) unterschreiben, bevor sie oder er ein gültiges Visum hat. Sie können in dem Arbeitsvertrag vermerken, dass dieser erst wirkt, sobald ein gültiges Visum erteilt wurde.
Verschiedene Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme
Je nach Qualifikationsniveau gibt es folgende Arten von Visa zur Arbeitsaufnahme:
- Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG (Externer Link) )
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG (Externer Link) )
- Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG (Externer Link) )
- Visum zur Beschäftigung bei berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG (Externer Link) i. V. m. § 6 BeschV (Externer Link) )
Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Pflegehilfskräfte oder Berufskraftfahrer sowie für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien (Westbalkanregelung (Externer Link) ).
Welche Voraussetzungen für die jeweiligen Arten von Visa zu erfüllen sind und wie der Visumprozess abläuft, erfahren Sie auf der Fachkräfte-Seite von „Make it in Germany“ in der Rubrik „Visum“.
Arbeitsaufnahme nach der Einreise
Ist die ausländische Fachkraft in Deutschland angekommen, kann sie mit dem ausgestellten Visum zum Zweck der Arbeitsaufnahme die vorgesehene Arbeitsstelle antreten. Während der Gültigkeit des Einreisevisums muss sie rechtzeitig vor Ablaufdatum des Visums bei der zuständigen Ausländerbehörde ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Visum muss dem Aufenthaltszweck entsprechen
Das Visum zur Einreise ist in der Regel zweckgebunden. Bei der Visumantragstellung muss der richtige beabsichtigte Aufenthaltszweck angegeben werden, damit die Arbeitsaufnahme sofort nach der Einreise erfolgen kann. Die Einreise mit einem Kurzzeit (Schengen)-Visum, z. B. zu touristischen Zwecken berechtigt nicht zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Lebensunterhaltssicherung nach Aufenthaltszwecken.
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mit Christian Steffens, Stellvertretender Leiter Welcome Center Essen
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Wann muss ich das Visum verlängern und eine weitere Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ich würde empfehlen, das so schnell wie möglich zu machen. Man hat mit einem Einreisevisum die komplette Dauer des Visums Zeit, einen Termin zu vereinbaren. Es ist empfehlenswert, dies gleich nach der Einreise in Angriff zu nehmen, um eventuelle Probleme zu vermeiden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Wenn bereits im Ausland bei der Botschaft ein Visum beantragt worden ist, dann sollten die Kollegen der Ausländerbehörde bereits einen Papiervorgang vorliegen haben, mit dem bestehenden Abschluss und einem Arbeitsvertrag. Ist dies der Fall, wird nur noch ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Es ist trotzdem immer empfehlenswert, nochmal den Arbeitsvertrag und den zur Tätigkeit passenden Abschluss mitzubringen, nur für den Fall, dass den Kollegen noch kein Vorgang vorliegt.
Wie lange dauert es, bis die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird?
Die Dauer ist von der Tätigkeit abhängig. Es gibt Fälle, in denen die Agentur für Arbeit beteiligt werden muss. Es kann auch sein, dass dies bereits von einer Botschaft im Ausland in Auftrag gegeben wurde. Ist dies nicht der Fall, sollte es in etwa einen Monat dauern, bis der Ausländerbehörde eine Entscheidung vorliegt und ein neuer Termin vergeben werden kann. Wenn im Idealfall bereits alles dort vorliegt, dann kann auch in der Vorsprache direkt entschieden werden, also sofort.
Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Verlängerung des Visums einher?
Das Hauptrecht, was dadurch abgeleitet wird, ist die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Diese Aufenthaltstitel haben eine Arbeitgeberbindung. Das heißt, nicht jede Erwerbstätigkeit ist erlaubt, nur die, für die auch der Aufenthalt erteilt wurde. Die Pflicht besteht darin, der Ausländerbehörde alle relevanten Änderungen mitzuteilen. Falls das Beschäftigungsverhältnis aufgegeben wird, oder durch eine Schwangerschaft eine Stundenreduzierung vorgenommen wird, welche Auswirkungen auf den Verdienst hat, sind diese Änderungen mitzuteilen. Man ist immer in der Pflicht, für den gesamten Zeitraum krankenversichert zu sein. Dies ist Teil des Lebensunterhalts, der immer nachgewiesen sein muss.
Video: Arbeitsvisa verlängern
Chancenkarte erlaubt Probearbeit und Teilzeitbeschäftigung
Ist Ihre potenzielle Fachkraft im Besitz einer Chancenkarte zum Zweck der Arbeitsplatzsuche, ist sie oder er berechtigt, Probebeschäftigungen von bis zu zwei Wochen je Arbeitgeber und / oder eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche zu leisten. Das ermöglicht Ihnen, die Bewerberin oder den Bewerber besser kennenzulernen und das Qualifikationsprofil einzuschätzen. Möchten Sie danach die Bewerberin oder der Bewerber als Fachkraft einstellen, muss sie oder er vorher eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerhörde in Deutschland beantragen.
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