FAQ
In unseren FAQs finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland.
Inhalt
- Internationale Fachkräfte finden und erfolgreich rekrutieren
- Internationale Talente, die bereits in Deutschland sind, einstellen
- Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen
- Ausländische Qualifikationen anerkennen und bewerten
- Einreise, Aufenthalt & Beschäftigung
- Fachkräfte mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren einstellen
- Auszubildende aus dem Ausland für den Betrieb gewinnen
- Integration, Spracherwerb & Onboarding fördern
- Service-Angebote & Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen nutzen
Internationale Fachkräfte finden und erfolgreich rekrutieren
Wie finde und erreiche ich internationale Fachkräfte?
Um qualifizierte Fachkräfte weltweit anzusprechen, können Sie Ihre Stellen in internationalen Jobbörsen inserieren: zum Beispiel bei deutschen Auslandshandelskammern oder in der „Make it in Germany“-Jobbörse. Auch soziale Karrierenetzwerken eignen sich gut. Konkrete Profile von Bewerberinnen und Bewerbern finden Sie im Bewerberanzeiger und in der Bewerberbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Suchen Sie nach persönlicher Unterstützung? Dafür können Sie mit Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten oder an staatlich geförderten Projekten zur Fachkräftegewinnung teilnehmen. Bei der internationalen Fachkräftesuche helfen auch der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (Externer Link) und einige deutsche Auslandshandelskammern. Anlaufstellen in Ihrer Nähe (u. a. Welcome Center, Kammern) finden Sie unter „Beratungsstellen finden“. Kontaktieren Sie diese Akteure und fragen Sie nach einer Beratung oder aktuellen Vermittlungsprojekten.
Weitere Tipps zur Auslandsrekrutierung finden Sie unter „Rekrutierungsweg finden“.
Wie schreibe ich eine Anzeige, die Fachkräfte im Ausland anspricht? Was muss ich beachten?
Wichtig ist, die Berufsbezeichnung, den Arbeitsort und die Beschäftigungsart deutlich und ohne Abkürzungen zu nennen. Neben Aufgaben, Anforderungen (z. B. Deutschkenntnisse mit Niveaustufe) und Rahmenbedingungen (z. B. Gehalt bzw. Vergütungsstruktur, Urlaubstage) beschreiben Sie außerdem Vorzüge Ihres Unternehmens, die auch für internationale Fachkräfte interessant sein könnten: z. B. die internationale Ausrichtung, mögliche Unterstützungsangebote beim Ankommen in Deutschland, dem Anerkennungsverfahren oder beim Spracherwerb.
Idealerweise veröffentlichen Sie Ihre Anzeige zusätzlich auf Englisch, um eine größere Zielgruppe zu erreichen. Sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch ist es wichtig, auf einfache Sprache zu achten.
Hilfreiche Hinweise zur Erstellung und Veröffentlichung finden Sie unter „Rekrutierungsweg finden“.
Was ist die „Make it in Germany“-Jobbörse und welche Jobs werden dort angezeigt?
Die „Make it in Germany“-Jobbörse richtet sich an qualifizierte Fachkräfte im Ausland und ermöglicht Ihnen, Ihre offenen Stellen international mit großer Reichweite sichtbar zu machen. Die Jobbörse beinhaltet Jobs, die einer beruflichen Qualifikation bedürfen. Dies ist in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine Berufsausbildung. Unqualifizierte Tätigkeiten wie Helferberufe oder Saisonarbeitskräfte sind in der Regel ausgeschlossen; Ausnahmen gelten z. B. für Pflegehilfskräfte. Ebenso ausgeschlossen ist die Zeitarbeit, da diese aktuell keine Visumsgrundlage darstellt.
Wie kann ich eine Stellenanzeige auf „Make it in Germany“ veröffentlichen?
Um Ihre Stellenanzeige auf „Make it in Germany“ veröffentlichen zu können, müssen Sie zunächst Ihr Stellenangebot online auf der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit inserieren. Gleichzeitig stimmen Sie der Veröffentlichung auf „Make it in Germany“ mittels eines Häkchens zu. Alternativ wenden Sie sich an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit und geben an, dass Ihre Anzeige zusätzlich in der „Make it in Germany“-Jobbörse veröffentlicht werden soll.
In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige in der „Make it in Germany“-Jobbörse.
Welche Kosten entstehen bei der Rekrutierung aus dem Ausland?
Die Kosten hängen vom gewählten Rekrutierungsweg ab. Die Nutzung der Angebote von „Make it in Germany“, der Bundesagentur für Arbeit oder weiteren öffentlich finanzierten Angeboten ist grundsätzlich kostenfrei.
Bei der Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen fallen für Arbeitgeber Gebühren bei erfolgreicher Vermittlung an. Durch den Einwanderungsprozess (z. B. Deutschkurse, Qualifizierungs- und Anerkennungsmaßnahmen sowie Visa- und Reisekosten) entstehen weitere Kosten. Um Ihrer neuen Fachkraft den Start zu erleichtern und den Prozess möglichst fair und nachhaltig zu gestalten, sollten Arbeitgeber sich an diesen Kosten beteiligen (Employer-Pays-Prinzip).
Bei staatlich geförderten Rekrutierungsprojekten zahlen Unternehmen keine Vermittlungsgebühren, jedoch variierende Eigenanteile für die o. g. Kosten.
Internationale Talente, die bereits in Deutschland sind, einstellen
Ich habe eine Bewerbung von einer internationalen Fachkraft erhalten, die bereits in Deutschland arbeitet. Kann ich sie direkt einstellen?
Ja, grundsätzlich können internationale Fachkräfte, die sich bereits in Deutschland aufhalten, eingestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Person über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, der die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt.
Ob eine Beschäftigung direkt aufgenommen werden kann, hängt dann auch vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab, zum Beispiel von dessen Gültigkeit oder den darin enthaltenen Nebenbestimmungen. Hierüber entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Ihre Fachkraft sollte frühzeitig mit dieser in Kontakt treten.
Ausführliche Informationen zu den Pflichten von Arbeitgebern finden Sie in der Rubrik „Visumpflicht und Arbeitgeberpflichten“.
Kann ich eine geflüchtete Person einstellen?
Ja, grundsätzlich können geflüchtete Personen in Deutschland beschäftigt werden. Ob eine Erwerbstätigkeit möglich ist, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus und den geltenden rechtlichen Regelungen ab.
„Make it in Germany“ informiert über die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten und die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Spezifische Informationen zur Beschäftigung von Geflüchteten sowie praktische Unterstützungsangebote für Unternehmen finden Sie auf dem Portal „NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (Externer Link) “.
Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen
Was sollte ich bei der Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen beachten?
Private Vermittlungsagenturen bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, um die Vermittlung von internationalen Fachkräften oder Auszubildenden an Arbeitgeber in Deutschland zu unterstützen. Vermittler haben zwar keinen direkten Einfluss auf behördliche Entscheidungen – durch ihre Expertise und Netzwerke können sie den Rekrutierungsprozess aber erheblich erleichtern und Ihnen somit viel Zeitaufwand ersparen sowie bessere Planbarkeit schaffen.
Achten Sie darauf, dass die Agentur transparent über ihre Leistungen und Kosten informiert und faire Rekrutierungsstandards einhält. Informieren Sie sich außerdem über Referenzen (im Pflegebereich z. B. das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“) und Mitgliedschaften in entsprechenden Branchenverbänden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Vermittlungsagenturen erkennen“.
Welche Kosten können bei der Nutzung von privaten Vermittlungsagenturen entstehen?
Private Vermittlungsagenturen bieten unterschiedliche Leistungen an, zum Beispiel Matching, Prüfung von Qualifikationen, individuelle Begleitung bei Einreise- und Visaverfahren, Organisation des Spracherwerbs oder Hilfestellung beim Onboarding und der Integration in Deutschland. Dafür fallen Vermittlungsgebühren bzw. Servicekosten an, die je nach Agentur und Leistung variieren.
Informieren Sie sich vorab genau über die angebotenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten sowie Vertragsbedingungen. Einige Bundesländer bieten finanzielle Förderungen für Arbeitgeber an, die mithilfe von (zertifizierten) Vermittlungsagenturen internationale Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren. Informieren Sie sich im Vorfeld bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, welche Optionen es gibt.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Vermittlungsagenturen erkennen“.
Ausländische Qualifikationen anerkennen und bewerten
Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft die Prüfung ausländischer Abschlüsse ab?
Das Anerkennungsverfahren ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Prüfung, ob eine ausländische Berufsqualifikation mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Ziel ist es, festzustellen, ob eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit vorliegt.
Der Antrag wird in der Regel von der Fachkraft selbst bei der jeweils zuständigen Stelle in Deutschland gestellt, zum Beispiel bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK).
Ausführliche Informationen zum Ablauf des Verfahrens und zu den zuständigen Stellen finden Sie in der Rubrik „Anerkennungsverfahren“.
Für welche Berufe ist eine Anerkennung ausländischer Qualifikationen verpflichtend?
Eine Anerkennung ist verpflichtend, wenn es sich um einen sogenannten reglementierten Beruf handelt. Das sind Berufe, bei denen die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.
Dazu gehören insbesondere Berufe im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich sowie bestimmte technische oder sicherheitsrelevante Berufe. Ohne anerkannte Qualifikation darf die Tätigkeit in diesen Fällen nicht ausgeübt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen“.
Was passiert, wenn eine ausländische Qualifikation nur teilweise anerkannt wird?
Wird eine ausländische Qualifikation nur teilweise als gleichwertig anerkannt, bedeutet dies, dass wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation festgestellt wurden.
In diesem Fall können sogenannte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel eine Anpassungsqualifizierung oder eine Kenntnisprüfung, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen.
Ausführliche Informationen zu möglichen Maßnahmen und zum weiteren Vorgehen finden Sie in der Rubrik „Anerkennungsverfahren“.
Darf ich eine ausländische Person bereits einstellen, während das Anerkennungsverfahren noch läuft?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beschäftigung bereits während des laufenden Anerkennungsverfahrens möglich. Ob dies zulässig ist, hängt vom jeweiligen Beruf, vom Aufenthaltsstatus und von den aufenthaltsrechtlichen Regelungen ab.
In einigen Fällen kann eine Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft oder einer Anpassungsqualifizierung erfolgen.
Darf ich eine ausländische Person auch ohne Anerkennung einstellen?
Ja, in nicht reglementierten Berufen ist eine Beschäftigung grundsätzlich auch ohne formale Anerkennung möglich. Voraussetzung ist, dass die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Für die Beschäftigung ohne Anerkennung steht bspw. das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene oder die Westbalkanregelung zur Verfügung.
In reglementierten Berufen ist eine Anerkennung hingegen verpflichtend, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf.
Eine Übersicht verschiedener Visaoptionen finden Sie in der Rubrik „Visum für die Arbeitsaufnahme“.
Was ist eine Anerkennungspartnerschaft und warum kann Sie sich für mich lohnen?
Eine Anerkennungspartnerschaft ermöglicht es Unternehmen, eine Fachkraft aus dem Ausland bereits zu beschäftigen, während das Anerkennungsverfahren noch läuft. Das Anerkennungsverfahren kann, je nach Ausgangslage, auch erst nach der Einreise nach Deutschland beantragt werden. Anerkennung und Beschäftigung finden dabei parallel statt.
Für Arbeitgeber kann sich dieses Modell lohnen, da Fachkräfte früher eingesetzt werden können und betriebliche Praxis und Qualifizierungsmaßnahmen miteinander verbunden werden.
Weitere Informationen zur Anerkennungspartnerschaft finden Sie in der Rubrik „Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft“.
Welche Voraussetzungen muss ich als Unternehmen für eine Anerkennungspartnerschaft erfüllen?
Voraussetzung für eine Anerkennungspartnerschaft ist unter anderem, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt und sich Arbeitgeber und Fachkraft schriftlich zur Durchführung des Anerkennungsverfahrens verpflichten. Eine Anerkennungspartnerschaft können Sie nur abschließen, wenn Ihr Betrieb ausreichende Erfahrung im Bereich Ausbildung und Qualifizierung nachweisen kann.
Zudem müssen die aufenthaltsrechtlichen Bedingungen erfüllt sein und die zuständige Ausländerbehörde muss dem Verfahren zustimmen.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie in der Rubrik „Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft“.
Einreise, Aufenthalt & Beschäftigung
Welche Unterschiede bestehen bei der Einstellung von EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen?
Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland beschäftigt zu werden.
Drittstaatsangehörige benötigen einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt. In der Regel benötigen Drittstaatsangehörige ein Einreisevisum, welches an der Botschaft im Herkunftsland ausgestellt werden muss. Dieses muss dem Zweck des späteren Aufenthalts entsprechen.
Privilegierte Personengruppen: Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können visumfrei nach Deutschland einreisen. Sie müssen allerdings vor Aufnahme einer Beschäftigung den passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Ausführliche Informationen zur Visumpflicht und zum Arbeitsmarktzugang finden Sie in der Rubrik „Visumpflicht und Arbeitgeberpflichten“.
Was ist ein Drittstaat?
Ein Drittstaat ist ein Staat, der nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört. Die Schweiz zählt zwar nicht zur EU oder zum EWR, wird aber rechtlich wie ein EWR-Land behandelt und gilt daher nicht als Drittstaat.
Menschen aus Drittstaaten brauchen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, wenn sie in Deutschland arbeiten möchten. Für Personen aus der EU, dem EWR oder der Schweiz ist das nicht nötig.
Die entsprechenden Regelungen stehen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und in der Beschäftigungsverordnung (BeschV).
Das bedeutet: Menschen aus Drittstaaten dürfen in Deutschland arbeiten – aber nur, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die von den zuständigen Behörden überprüft wurden.
Was ist die Westbalkanregelung? Welche Vorteile bietet sie für mich als Arbeitgeber?
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Das Visum muss von der Arbeitskraft bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Wohnsitzland beantragt werden.
Für Arbeitgeber bietet diese Regelung die Möglichkeit, Arbeits- und Fachkräfte aus diesen Ländern auch dann einzustellen, wenn keine formale Anerkennung einer Qualifikation vorliegt, sofern es sich um einen nicht reglementierten Beruf handelt.
Weitere Informationen zur Westbalkanregelung und zu den Voraussetzungen finden Sie in der Rubrik „Beschäftigung bestimmter Drittstaatsangehöriger“.
Wie läuft das Visumverfahren für internationale Fachkräfte in der Regel ab?
Das Visumverfahren beginnt in der Regel mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot. Die internationale Fachkraft beantragt anschließend bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Arbeitsaufnahme. Viele Visa können bereits digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (Externer Link) beantragt werden.
Im Rahmen des Verfahrens prüfen die zuständigen Behörden, ob die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann unter anderem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich sein. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob der Arbeitsvertrag den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben entspricht. Mit einer Vorabzustimmung können Sie bereits vor dem Visumantrag Ihrer Fachkraft prüfen, ob Ihr angebotenes Beschäftigungsverhältnis die Voraussetzungen für eine Zustimmung der BA erfüllt. Nach Erteilung des Visums kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Nach der Einreise hat die Fachkraft in der Regel ein Jahr Zeit, das Einreisevisum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln.
Weitere Informationen zum Ablauf des Visumverfahrens finden Sie in der Rubrik „Visum für die Arbeitsaufnahme“.
Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber bei der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften?
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die ausländische Fachkraft über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügt, der die Ausübung der Beschäftigung erlaubt. Zudem muss der Arbeitgeber eine Kopie des Aufenthaltstitels aufbewahren.
Bei der Einstellung von Fachkräften aus Drittstaaten besteht außerdem die Pflicht, spätestens am ersten Tag der Beschäftigung schriftlich auf die Beratungsangebote der Initiative „Faire Integration“ hinzuweisen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet, muss der Arbeitgeber die zuständige Ausländerbehörde innerhalb der gesetzlichen Frist (i. d. R. vier Wochen) informieren.
Ausführliche Informationen zu den Arbeitgeberpflichten finden Sie in der Rubrik „Visumpflicht und Arbeitgeberpflichten“.
Fachkräfte mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren einstellen
Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren und welche Vorteile bietet es für meinen Betrieb?
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie als Arbeitgeber das Einreiseverfahren für Ihre zukünftige Fachkraft aktiv unterstützen und verkürzen. Der Vorteil für Ihr Unternehmen: Behördenprozesse wie die Anerkennung der Qualifikation oder die Visumerteilung werden gebündelt und beschleunigt. Dadurch kann Ihre zukünftige Fachkraft schneller ihre Beschäftigung aufnehmen.
Das Verfahren wird, abhängig vom Bundesland, von der lokalen oder zentral zuständigen Ausländerbehörde durchgeführt und durch Sie eingeleitet. Hierfür benötigen Sie eine Vollmacht ihrer zukünftigen Fachkraft. Die Ausländerbehörde übernimmt die Koordination mit den weiteren involvierten Behörden, bleibt jedoch Ihr zentraler Ansprechpartner.
Weitere Informationen zum Verfahren, eine Übersicht der zuständigen Ausländerbehörden und weitere Materialien finden Sie in der Rubrik „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren“.
Mit welchen Kosten und Gebühren muss ich beim beschleunigten Verfahren rechnen?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist kostenpflichtig. Für die Bearbeitung des Antrags erhebt die Ausländerbehörde bei Abschluss der Vereinbarung eine Gebühr in Höhe von 411 Euro. Ihre zukünftige Fachkraft ist als Gebührenschuldner zu sehen. Allerdings kann der Arbeitgeber mit einer Kostenübernahmeerklärung die Bezahlung der Gebühren in voller Höhe allein tragen.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in der Rubrik „Das beschleunigte Fachkräfteverfahren“.
Auszubildende aus dem Ausland für den Betrieb gewinnen
Können Auszubildende / Personen aus dem Ausland für eine Ausbildung nach Deutschland einreisen?
Ja, ausländische Personen können zur Berufsausbildung nach Deutschland einreisen, wenn sie ein entsprechendes Visum oder einen Aufenthaltstitel zur Ausbildung erhalten. Voraussetzung ist in der Regel eine konkrete Zusage für einen Ausbildungsplatz in einem deutschen Betrieb oder einer Berufsschule. Darüber hinaus müssen die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Für die Visumerteilung sind u. a. Deutschkenntnisse, ein gültiger Ausbildungsvertrag, der Nachweis einer Krankenversicherung sowie der Nachweis der Finanzierung erforderlich.
Personen aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz benötigen kein Visum, um eine Ausbildung in Deutschland aufzunehmen.
Weiterführende Informationen zur Einreise und zum Visumverfahren für Auszubildende finden Sie in der Rubrik „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung“.
Welche Deutschkenntnisse müssen angehende Azubis aus dem Ausland mitbringen?
Für eine betriebliche Berufsausbildung in Deutschland sind in der Regel Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erforderlich. Die Sprachkenntnisse müssen für den Visumantrag durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Vom formalen Sprachnachweis kann abgesehen werden, wenn der Ausbildungsbetrieb bestätigt, dass die vorhandenen Deutschkenntnisse für die Ausbildung ausreichend sind.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Berufsausbildung finden Sie in der Rubrik „Visum zur Aufnahme einer Berufsausbildung“.
Integration, Spracherwerb & Onboarding fördern
Welche Unterstützung erhalte ich bei der Integration ausländischer Fachkräfte?
Auf „Make it in Germany“ im Bereich für Arbeitgeber finden Sie in der Rubrik „Unterstützung finden“ eine Vielzahl von Hilfestellungen, z. B. eine Hotline, Informationen über Veranstaltungen und Dokumente zum Download. Schauen Sie gerne auch in die vergangenen oder kommenden Webinare.
Zu Integrationsfragen unterstützen in den Regionen viele Beratungsstellen wie die Welcome Center oder IQ-Netzwerke. Einige dieser Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter „Beratungsstellen finden“. Gegebenenfalls könnte auch die Teilnahme an einem Projekt zur Fachkräftegewinnung eine Option für Sie sein: Oft erhalten Sie dort zusätzliche Unterstützung bei der Integration.
Was kann ich als Arbeitgeber aktiv zu einer erfolgreichen Integration im Betrieb beitragen?
Internationale Fachkräfte benötigen nach ihrer Ankunft gezielte Orientierung – sowohl im Betrieb als auch im neuen Wohnumfeld. Als Arbeitgeber können Sie beim Einleben und bei den ersten Schritten aktiv begleiten. Sie können z. B. Willkommenstage oder Mentoring-Programme organisieren und bei der Vorbereitung von Behördenterminen unterstützen.
In der Rubrik „Erfolgreich integrieren“ finden Sie eine Auswahl an bewährten Maßnahmen und Tools, mit denen Sie die Integration von Anfang an professionell gestalten.
Wie kann ich als Arbeitgeber die ausländische Fachkraft beim Deutsch lernen unterstützen?
Deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für eine erfolgreiche und langfristige Integration in Ihrem Unternehmen. Als Arbeitgeber können Sie Sprachkurse im eigenen Betrieb anbieten. Alternativ unterstützen Sie Ihre Fachkräfte dabei, geförderte Angebote, zum Beispiel vom BAMF oder Jobcenter, in Anspruch zu nehmen. Wie Sie die neuen Mitarbeitenden beim Besuch von Deutschkursen fördern können, erfahren Sie in der Rubrik „Deutschkurse“.
Hilfreich ist es auch, wenn Sie im Betrieb kooperativ sind: zum Beispiel, indem Sie Ihre neuen Fachkräfte für die Unterrichtszeit freistellen oder Informationen in leichter Sprache bereitstellen.
Service-Angebote & Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen nutzen
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten (z. B. für Sprachkurse oder Qualifizierungsmaßnahmen) gibt es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Auslandsrekrutierung?
Je nach Programm und Region können Unternehmen unterschiedliche finanzielle Förderungen im Zusammenhang mit der Auslandsrekrutierung erhalten.
- Regionale Rekrutierungsförderung: Einige Bundesländer bezuschussen die Zusammenarbeit mit (zertifizierten) Vermittlungsagenturen bei der Anwerbung aus dem Ausland.
- Sonderregelung für die Pflege: Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz besteht eine gesetzliche Grundlage zur anteiligen Refinanzierung, sofern ein Qualitätsnachweis (z. B. das Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“) vorliegt.
- Zuschüsse bei Nachqualifizierung: Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht bundesweit Arbeitsentgeltzuschüsse für Ausfallzeiten, die beispielsweise während notwendiger Nachqualifizierungsmaßnahmen entstehen.
- Geförderte Sprachkurse: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet speziell geförderte Berufssprachkurse (BSK) an, um die sprachliche Integration zu erleichtern.
- Staatliche & regionale Projekte: Nutzen Sie Angebote von Kammern und Wirtschaftsförderungen oder staatliche Rekrutierungsprojekte, die häufig finanziell gefördert oder kostenfrei zugänglich sind.
Informieren Sie sich im Vorfeld bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe, welche Optionen es für Ihr Unternehmen gibt.
Gibt es Beratungsangebote speziell für Arbeitgeber, die Personen aus dem Ausland rekrutieren?
Ja, Sie können verschiedene Beratungsangebote nutzen:
- Beratungsstellensuche auf „Make it in Germany“: Nutzen Sie die Datenbank „Beratungsstellen finden“, um gezielt nach Welcome Centern, Kammern oder Wirtschaftsförderungen in Ihrer Nähe (inkl. Umkreissuche) zu filtern.
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“: Bei individuellen Fragen, die über die Portal-Infos hinausgehen, beraten Sie Experten auf Deutsch und Englisch per Kontaktformular oder Telefon (kostenfrei, zzgl. ortsüblicher Gebühren).
- Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit: Ihr regionaler Ansprechpartner berät Sie umfassend zur Auslandsrekrutierung. Sollten Sie noch keinen Kontakt haben, nutzen Sie die Servicenummer 0800 4 555520.
- Deutsche Auslandshandelskammern (AHK): Wenn Sie in einem spezifischen Land rekrutieren möchten, bieten die dortigen AHKs oft wertvolle Beratung und Unterstützung direkt vor Ort an.
- Private Personaldienstleister: Diese unterstützen ebenfalls professionell bei der Suche im Ausland; hierfür fallen in der Regel individuelle Vermittlungsgebühren an.
Welche Services bietet „Make it in Germany“, um mich bei der Auslandsrekrutierung zu unterstützen?
„Make it in Germany“ für Unternehmen unterstützt Sie mit umfassenden, vertrauenswürdigen und kostenfreien Informations- und Serviceangeboten:
- Download-Bereich mit
- Leitfäden & Broschüren: Detaillierte Handlungsanleitungen (z. B. zum beschleunigten Fachkräfteverfahren).
- Checklisten: Schritt-für-Schritt-Listen für die Rekrutierung und das Onboarding.
- Formulare & Merkblätter: Alle wichtigen Dokumente und rechtlichen Übersichten gesammelt an einem Ort.
- Quick-Check: Ein interaktives Tool, das Unternehmen als erste Orientierung dient, um die Voraussetzungen für eine Einstellung zu prüfen.
- Jobbörse: Über eine Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit können Sie Ihre Stellenanzeigen gezielt für internationale Bewerberinnen und Bewerber sichtbar machen.
- Webinare: Nutzen Sie unsere Live-Webinare oder schauen Sie vergangene Aufzeichnungen an.
- Veranstaltungskalender: Finden Sie Veranstaltungen zum Thema internationales Recruiting in Ihrer Nähe.
- Beratungsstellensuche: Finden Sie lokale Ansprechpartner und spezialisierte Beratungsstellen in Ihrer Region.
- Praxisbeispiele: Eine Datenbank zeigt, wie andere Unternehmen die Herausforderungen der Zuwanderung erfolgreich gelöst haben.
- Willkommensmappe: Sie können eine individualisierbare Mappe erstellen, um neuen Mitarbeitenden den Start in Deutschland und in Ihrem Betrieb zu erleichtern.
- Hotline & Kontaktformular: Der Service der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ bietet individuelle Beratung.
- News-Kanäle: Bleiben Sie über Newsletter sowie Social Media (LinkedIn, YouTube) auf dem Laufenden.
Gibt es Erfolgsgeschichten anderer Unternehmen, die internationale Fachkräfte beschäftigen?
Ja, viele Unternehmen in Deutschland beschäftigen bereits erfolgreich internationale Fachkräfte und profitieren von deren Qualifikationen und Erfahrungen. In der Datenbank „Praxisbeispiele“ finden Sie zahlreiche Erfolgsgeschichten von Unternehmen, die Sie nach Branche, Bundesland, Qualifikation, Anerkennung und Keywords filtern können. Lassen Sie sich inspirieren!