Vermittlungsabsprachen
Internationale Fachkräfte können durch die Bundesagentur für Arbeit via Vermittlungsabsprachen angeworben werden, bevor eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einem Referenzberuf festgestellt wurde. Dies ist unter bestimmten Auflagen möglich, die gesetzlich geregelt sind (BeschV - §2 Vermittlungsabsprachen).
Thema: Arbeiten