Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Mit der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis bestätigt der Arbeitgeber, dass einer ausländischen Fachkraft ein konkreter Arbeitsplatz gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG angeboten und die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Die Erklärung wird bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Beschäftigung zur Vorlage bei der zuständigen deutschen Auslandvertretung oder der Ausländerbehörde benötigt.