Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich nach § 81a AufenthG und ermöglicht eine schnellere Einreise von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Verfahren lässt sich mittels Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland durch den Arbeitgeber einleiten. Zu Beginn des Verfahrens fällt eine Gebühr von 411 Euro an, die vom antragstellenden Arbeitgeber zu tragen sind.