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Beratende und Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte aus Drittstaaten beschäftigen möchten, finden jetzt auf „Make it in Germany" eine Tabelle zur Lebensunterhaltssicherung für den Visumprozess. Sie zeigt auf einen Blick, welche finanziellen Nachweise (z. B. Mindestgehalt) Fachkräfte und Auszubildende erbringen müssen, um das entsprechende Visum zu erhalten – strukturiert und direkt einsetzbar für Personalprozesse. Bitte beachten Sie: Die angegebenen Mindestbeträge dienen als Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung durch die Auslandsvertretung.
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