Gruppe von internationalen Studierenden an der Universität

Perspektiven nach dem Studium

Sie haben Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen oder stehen kurz davor? Hier finden Sie einige Vorschläge, wie es nach dem Studium weitergehen kann.

Nehmen Sie eine qualifizierte Beschäftigung auf

Deutschland ist ein attraktiver Standort zum Arbeiten. Die Wirtschaft ist stabil, es herrschen gute Arbeitsbedingungen und durch das Sozialversicherungssystem sind Sie und Ihre Familie gut abgesichert. Unternehmen in Deutschland suchen nach kompetenten Mitarbeitenden und benötigen gut ausgebildete Fachkräfte wie Sie!

Sie schließen in Kürze ihr Studium ab und haben noch keinen passenden Arbeitsplatz gefunden?

Wenn Sie in Deutschland bleiben möchten, dann können Sie nach Ihrem Abschluss nach einer Arbeit suchen, die zu Ihrem Studium passt. Für eine erfolgreiche Jobsuche sollten Sie ansprechende Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, um sich potenziellen Arbeitgebern bestmöglich zu präsentieren. Wie Sie eine Bewerbung schreiben und weitere Tipps zur Arbeitsplatzsuche finden Sie in der Rubrik „Jobsuche“. In unserer Jobbörse können Sie außerdem direkt nach offenen Stellen suchen und sich bewerben.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, haben Sie die Möglichkeit, eine bis zu 18 Monate gültige Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem Job zu erhalten. Während dieser 18 Monate dürfen Sie jede Art von Tätigkeit aufnehmen. Beachten Sie, dass diese Form der Aufenthaltserlaubnis nicht verlängert werden kann. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate zu bekommen:

  • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts

Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Einige Ausländerbehörden bieten dazu auch Informationen im Internet an.

Sie haben bereits einen passenden Arbeitsplatz gefunden?

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, können Sie mit einem qualifizierten Jobangebot eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung oder eine Blaue Karte EU beantragen. Beachten Sie dabei, dass die Beschäftigung nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer Berufsqualifikation stehen muss (Ausnahme: Blaue Karte EU). Allerdings benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten. Folgende Nachweise müssen Sie vorlegen: 

  • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag)

Da die Auswahl des Aufenthaltstitels maßgeblich durch Ihre persönliche Situation bestimmt wird, sollten Sie sich bei der Antragstellung durch Ihre Ausländerbehörde beraten lassen. Auch wenn Sie ein Jobangebot in Teilzeit haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wichtig ist, dass die voraussichtliche Gehaltshöhe für den Lebensunterhalt ausreicht. Darüber entscheidet allein die Ausländerbehörde.

Infobox

Wenn Sie aus der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island kommen, können Sie uneingeschränkt in Deutschland leben und arbeiten. Mehr dazu finden Sie in der Rubrik „Informationen für EU-Bürgerinnen und -Bürger“.

Machen Sie sich selbstständig

Es gibt viele Gründe, sich in Deutschland selbstständig zu machen. Wenn Sie sich dafür interessieren, können Sie mit einer Gründungsberatung in Kontakt treten.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie, je nach Ihrem unternehmerischen Vorhaben, eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Lesen Sie mehr darüber in der Rubrik „Visum zur Selbstständigkeit“.

Promovieren Sie

Eine weitere Option für Hochschulabsolventinnen und Absolventen ist die Promotion. Internationale Forschende sind willkommen an den deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschenden Unternehmen – und die deutsche Promotion genießt hohes Ansehen in der Welt.

Das Portal Research in Germany bietet wichtige Informationen rund um das Thema „Promovieren in Deutschland“ und stellt Finanzierungs- sowie Fördermöglichkeiten vor. In Deutschland arbeiten die meisten Doktorandinnen und Doktoranden entweder an einer Hochschule oder sie erhalten ein Stipendium für Ihre Forschung.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und in Deutschland promovieren möchten, benötigen Sie entweder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, einen Aufenthaltstitel zu Forschungszwecken oder eine Blaue Karte EU  – je nachdem, wie viel Sie während der Promotion arbeiten und wie viel Sie verdienen. Diese Aufenthaltserlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Informieren Sie sich dort vor der Antragstellung darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Ausbildung absolvieren

Sie möchten noch weiter lernen, aber dabei mehr Praxiserfahrung in einem Unternehmen sammeln? Dann könnte eine Berufsausbildung für Sie interessant sein. Deutschland hat ein ausgezeichnetes Ausbildungssystem. Bei einer dualen Ausbildung lernen Sie einen konkreten Beruf direkt in einem Unternehmen und besuchen zusätzlich die Berufsschule. Lesen Sie mehr hierzu unter „Ausbildung“.

Wenn Sie aus einem Drittstaat stammen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Absolvierung einer Berufsausbildung beantragen. Über den Antrag entscheidet die Ausländerbehörde. Informieren Sie sich vor der Antragstellung bei der Ausländerbehörde darüber, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Beachten Sie

Wenn Sie nach Ihrem Studium weiterhin in Deutschland leben möchten, müssen Sie den entsprechenden Aufenthaltstitel vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studieren beantragen. 

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der unteren Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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