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Visaarten für Deutschland: Überblick und Voraussetzungen
Ihre Deutschkenntnisse. Diese Grafik zeigt auf einen Blick, welches Sprachniveau Sie für welches Visum benötigen. PDF, 1 Seite Download Drucken Lebensunterhaltssicherung nach Aufenthaltszwecken Für ein Visum müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland sichern können. Diese Grafik gibt einen Überblick über die möglichen Nachweise und Voraussetzungen. PDF, 2 Seiten Download Drucken Häufige Fragen FAQ zu Visaarten, Antragsverfahren und Aufenthalt in Deutschland Brauche ich ein Visum
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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Pflegehelferinnen und -helfer aus Drittstaaten, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, können nun einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu zwölf Monate erteilt und kann, wenn der Lebensunterhalt weiter gesichert ist, um bis zu sechs Monate verlängert werden. Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland: Ausländische Fachkräfte, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a, § 18b, § 18d oder §18g AufenthG besitzen und weder eine [...] Potenzial der mitziehenden Lebens- oder Ehepartnerinnen und -partner unterschiedliche Punkte sammeln. Um die Chancenkarte zu erhalten, müssen mindestens sechs Punkte erreicht werden. Die Chancenkarte wird für maximal ein Jahr erteilt, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert werden kann. Sie bietet während des Aufenthalts in Deutschland Möglichkeiten zur Probearbeit oder Nebenbeschäftigung im Umfang von 20 Stunden in der Woche. Wenn man danach keinen anderen Erwerbstitel aus Abschnitt 4 (§§
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Chancenkarte zur Jobsuche
der in Deutschland anerkannt ist, oder Sie erreichen im Punktensystem mindestens sechs Punkte. Grundvoraussetzung: In beiden Fällen muss Ihr Aufenthalt finanziell gesichert sein. Im Rahmen des Visumverfahrens können Sie die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes in Form eines Sperrkontos (grundsätzlich mindestens 1.091 Euro netto pro Monat , Betrag gültig für 2026) oder einer Verpflichtungserklärung nachweisen. Option 1: Chancenkarte mit einem in Deutschland anerkannten Abschluss (“Fachkraft”) Für diese
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Pflegefachkraft
n ihre Ausbildung in Deutschland absolviert, können sie künftig einen Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG (Externer Link) beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu zwölf Monate erteilt - wenn der Lebensunterhalt weiter gesichert ist, kann sie um bis zu sechs Monate verlängert werden. Ausbildungsfilm: Das Berufsbild der Pflegefachkraft Visa, Studium oder Deutsch lernen? Ansprechpartner weltweit Karriere und Weiterbildung in Deutschland Weitere Informationen
Beratung und Hilfe
Sie haben weitere Fragen zu Visum, Jobs oder dem Leben in Deutschland? Hier finden Sie die passenden Service- und Beratungsangebote: Hotline, Chat, E-Mail, Webinare und Veranstaltungen sowie persönliche Beratungsstellen in Deutschland und im Ausland.