Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Sie besitzen eine ausländische Qualifikation und ausgeprägte Berufserfahrung? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für ein Visum erfüllen müssen.

An wen richtet sich das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene?

Besitzen Sie qualifizierte Berufserfahrung und möchten in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland arbeiten? Dann bietet Ihnen das Visum nach § 19c Abs. 2 AufenthG (in Verbindung mit § 6 BeschV) die Möglichkeit, eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen, ohne dass eine formale Anerkennung Ihres Abschlusses nach deutschen Standards erforderlich ist.

Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wie beantrage ich ein Visum?“.

Voraussetzungen für das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Anerkennung von Ausbildungen der Auslandshandelskammer (AHK)

Haben Sie eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, wird diese auch akzeptiert. Kontaktieren Sie hierfür das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (Externer Link) . Sie können auch die Auslandshandelskammer, die Ihren Abschluss erteilt hat, fragen, ob der Abschluss die Voraussetzungen erfüllt.

  • Berufserfahrung: Sie können mindestens zwei Jahre qualifizierte Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen. Ihre Berufserfahrung muss Sie für die Beschäftigung, die Sie in Deutschland ausüben möchten, ausreichend befähigen. Das heißt, sie muss in einem inhaltlichen Zusammenhang zu dem Beruf stehen, den Sie in Deutschland ausüben möchten.
  • Arbeitsplatzangebot: Ihnen liegt ein konkretes Jobangebot in einem nicht-reglementierten Beruf in Deutschland vor. Im Gegensatz zu reglementierten Berufen sind nicht-reglementierte solche Berufe, deren Ausübung nicht gesetzlich geschützt sind. Die meisten Ausbildungsberufe in Deutschland sind nicht reglementiert. Welche Berufe reglementiert sind, finden Sie hier bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Externer Link) . Das Arbeitsplatzangebot können Sie anhand eines Arbeitsvertrags mit einem Arbeitgeber in Deutschland nachweisen. Zudem muss im Visumverfahren in der Regel die vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Externer Link) “ eingereicht werden.
  • Mindestgehalt: Ihre potenzielle Stelle in Deutschland sichert Ihnen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.630 Euro (im Jahr 2026) zu. Angaben zum künftigen Gehalt sollten aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen. Alternativ reicht es, wenn Ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist und Sie entsprechend des Tarifvertrags bezahlt. Wenn Sie jedoch älter als 45 Jahre sind, müssen Sie mit der angestrebten Tätigkeit in Deutschland ein Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 55.770 Euro (im Jahr 2026) erreichen oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.
  • Zustimmung zur Beschäftigung: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Ihrer Beschäftigung zugestimmt. Dabei prüft die BA, ob Ihre Beschäftigungsbedingungen (Gehalt, Arbeitszeit) mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind. In der Regel wird die BA-Zustimmung im Visumverfahren von der Visastelle eingeholt; Sie müssen hier nichts tun. Dafür benötigt die BA das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Externer Link) “. Das muss Ihr Arbeitgeber ausfüllen. 

Sonderregelung für IT-Kräfte

Für Berufserfahrene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gilt eine Sonderbestimmung: Der Nachweis zur formalen Qualifikation (Berufsabschluss, Hochschul- oder AHK-Abschluss) entfällt. Welche Visaoptionen Ihnen als IT-Fachkraft aus einem Nicht-EU-Staat – mit und ohne formalen Bildungsabschluss – offenstehen, zeigt Ihnen diese Grafik im Überblick. 

Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses. 

Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Diese Grafik zeigt Ihnen, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten und welche Voraussetzungen Sie zum Erhalt und zur Einreise nach Deutschland erfüllen müssen.

Hier finden Sie eine Übersicht zur Lebensunterhaltssicherung nach Aufenthaltszwecken.

Ihre Perspektiven mit dem Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene

Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert werden. Nach fünf Jahren in Deutschland kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG (Externer Link) .

Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland leben“ nachlesen.

Das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene online beantragen

Erfüllen Sie die erforderlichen Voraussetzungen? Dann können Sie Ihr Visum zur Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung hier online beantragen: Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .

Lächelnde Beraterin mit Headset im kollegialen Gespräch am Schreibtisch
Für Ihre Fragen

Beratung und Hilfe

Sie haben weitere Fragen zu Visum, Jobs oder dem Leben in Deutschland? Hier finden Sie die passenden Service- und Beratungsangebote: Hotline, Chat, E-Mail, Webinare und Veranstaltungen sowie persönliche Beratungsstellen in Deutschland und im Ausland.

Alle Services im Überblick

Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.