Ein junger Mann zeigt etwas auf dem Laptop, während eine Frau den anderen Mann interessiert anschaut

Willkommen bei „Make it in Germany“!

Sie suchen Fachkräfte – und der deutsche Arbeitsmarkt wird Ihren Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland können die Lösung sein.

„Make it in Germany“ ist das offizielle Informationsportal der Bundesregierung für Arbeitgeber. Hier finden Sie alles, was Sie als Arbeitgeber über die Rekrutierung aus dem Ausland wissen müssen: von der ersten Stellenausschreibung über Visumantrag und Anerkennung ausländischer Abschlüsse bis hin zur erfolgreichen Integration. „Make it in Germany“ unterstützt Sie mit verlässlichen Informationen, klaren Leitfäden und direkten Anlaufstellen. Informieren Sie sich jetzt über Ihre Möglichkeiten. 

Ihr Wegweiser zur neuen Fachkraft

„Ich möchte eine ausländische Fachkraft einstellen – aber wo fange ich an?“ Der Quick‑Check bietet einen schnellen Überblick über die Schritte, die Sie zur neuen Fachkraft für Ihren Betrieb führen. Jetzt prüfen und gezielt planen!

Quick-Check

Webinar am 09.09.2026: Ausländische Abschlüsse anerkennen

Ausländische Qualifikationen richtig einzuschätzen und anerkennen zu lassen, ist ein entscheidender Schritt bei der Einstellung internationaler Fachkräfte. In diesem Webinar erfahren Sie, welche Voraussetzungen für das Anerkennungsverfahren gelten, wie der Prozess abläuft und welche Tipps Ihnen die Umsetzung erleichtern. Nutzen Sie die anschließende Q&A-Session, um Ihre konkreten Fragen zu stellen.

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Die 5 häufigsten Fragen von Arbeitgebern

1. Kann ich überhaupt internationale Fachkräfte einstellen?

Ja – und das ist einfacher als viele Arbeitgeber denken. Seit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz haben Unternehmen in Deutschland deutlich mehr Möglichkeiten, im Rahmen ihrer Ressourcen internationale Fachkräfte einzustellen.

Als Arbeitgeber müssen Sie vor allem sicherstellen, dass der Arbeitsvertrag den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben entspricht und das Mindestgehalt für den jeweiligen Beruf erfüllt wird. Bei Fachkräften aus Drittstaaten ist zudem in vielen Fällen die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Für Fachkräfte aus der EU gelten diese zusätzlichen Schritte nicht – hier reicht ein reguläres Beschäftigungsverhältnis.

Ihre zukünftige Fachkraft benötigt für die Beschäftigung in der Regel ein konkretes Jobangebot, einen anerkannten oder vergleichbaren Abschluss sowie ggf. den passenden Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgerinnen und -bürgern).

2. Wie finde und erreiche ich internationale Fachkräfte?

Um qualifizierte Fachkräfte weltweit anzusprechen, können Sie Ihre Stellen in internationalen Jobbörsen inserieren: zum Beispiel in der „Make it in Germany“-Jobbörse, bei deutschen Auslandshandelskammern oder sozialen Karrierenetzwerken. Konkrete Profile finden Sie im Bewerberanzeiger und in der Bewerberbörse der Bundesagentur für Arbeit.

Möchten Sie persönliche Unterstützung? Sie können mit Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten oder an staatlich geförderten Projekten zur Fachkräftegewinnung teilnehmen. Anlaufstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter „Beratungsstellen finden“.

Weitere Tipps zur Auslandsrekrutierung finden Sie unter „Rekrutierungsweg finden“.

3. Welche Kosten entstehen bei der Rekrutierung aus dem Ausland?

Die Kosten hängen vom gewählten Rekrutierungsweg ab. Die Angebote von „Make it in Germany“, der Bundesagentur für Arbeit oder weiteren öffentlich finanzierten Angeboten sind grundsätzlich kostenfrei.

Bei staatlich geförderten Projekten fallen keine Vermittlungsgebühren an; Eigenanteile für Kosten wie z. B. Deutschkurse, Anerkennungsmaßnahmen und Visum können variieren.

Bei der Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen fallen Gebühren bei erfolgreicher Vermittlung an. Hinzu kommen Kosten für die obengenannten Maßnahmen an Um Ihrer neuen Fachkraft den Start zu erleichtern und den Prozess möglichst fair und nachhaltig zu gestalten, sollten Arbeitgeber sich an diesen Kosten beteiligen (Employer-Pays-Prinzip).

4. Woher weiß ich, ob der ausländische Abschluss der Fachkraft für den Beruf geeignet ist?

Dafür gibt es gesetzlich geregelte Nachweisverfahren, darunter auch die Anerkennung: Beim Anerkennungsverfahren wird festgestellt, ob ein ausländischer Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichbar ist – also ob eine volle, teilweise oder keine Gleichwertigkeit vorliegt. Den Antrag stellt in der Regel die Fachkraft selbst, zum Beispiel bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer (HWK).

Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Anerkennungsverfahren“.

5. Wie läuft das Visumverfahren für internationale Fachkräfte ab?

Das Visumverfahren beginnt mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot Ihrerseits. Die ausländische Fachkraft beantragt anschließend bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum. Viele Anträge können bereits digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (External link)  gestellt werden.

Im Verfahren prüfen die Behörden, ob die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – dazu kann die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gehören. Mit einer Vorabzustimmung können Sie bereits vor dem Visumantrag Ihrer Fachkraft prüfen, ob Ihr Beschäftigungsangebot die Voraussetzungen erfüllt. Nach der Einreise hat die Fachkraft in der Regel ein Jahr Zeit, das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln.

Mehr dazu in der Rubrik „Visum für die Arbeitsaufnahme“.

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