Internationale Fachkräfte gewinnen – Schritt für Schritt
Sie suchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? „Make it in Germany“ zeigt Ihnen, wie Sie internationale Fachkräfte rekrutieren können – von der Suche nach passenden Bewerberinnen und Bewerbern über Visum und Anerkennung bis zum erfolgreichen Start im Betrieb.
Das Wichtigste vorab
Als offizielles Informationsportal der Bundesregierung unterstützt „Make it in Germany“ Unternehmen in Deutschland dabei, neue Wege bei der Personalsuche zu gehen:
- Bewerberkreis erweitern: Erschließen Sie zusätzliches Fachkräftepotenzial aus dem Ausland für Ihren Betrieb.
- Verlässliche Orientierung: Erhalten Sie kompakte Informationen zu Rekrutierungswegen, Visumverfahren, Anerkennung von Qualifikationen und betrieblicher Integration.
- Schneller Einstieg: Der Quick-Check zeigt Ihnen in wenigen Klicks, welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt.
- Persönliche Hilfe: Regionale Anlaufstellen und Fachleute beraten Sie kostenfrei bei Ihren konkreten Fragen.
Die 5 häufigsten Fragen von Arbeitgebern
Kosten und Wege der Fachkräftegewinnung, Visum, Anerkennung und Sprachförderung: Hier finden Sie verlässliche Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.
Wie finde und erreiche ich internationale Fachkräfte?
Um qualifizierte Fachkräfte weltweit anzusprechen, können Sie Ihre Stellen in internationalen Jobbörsen inserieren: zum Beispiel bei deutschen Auslandshandelskammern oder in der „Make it in Germany“-Jobbörse. Auch soziale Karrierenetzwerke eignen sich gut. Konkrete Profile von Bewerberinnen und Bewerbern finden Sie im Bewerberanzeiger und in der Bewerberbörse der Bundesagentur für Arbeit.
Suchen Sie nach persönlicher Unterstützung? Dafür können Sie mit Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten oder an staatlich geförderten Projekten zur Fachkräftegewinnung teilnehmen. Bei der internationalen Fachkräftesuche helfen auch der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit (External link) und einige deutsche Auslandshandelskammern. Anlaufstellen in Ihrer Nähe (u. a. Welcome Center, Kammern) finden Sie unter „Beratungsstellen finden“. Kontaktieren Sie diese Akteure und fragen Sie nach einer Beratung oder aktuellen Vermittlungsprojekten.
Weitere Tipps zur Auslandsrekrutierung finden Sie unter „Rekrutierungsweg finden“.
Welche Kosten entstehen bei der Rekrutierung aus dem Ausland?
Die Kosten hängen vom gewählten Rekrutierungsweg ab. Die Nutzung der Angebote von „Make it in Germany“, der Bundesagentur für Arbeit oder weiteren öffentlich finanzierten Angeboten ist grundsätzlich kostenfrei.
Bei der Zusammenarbeit mit privaten Vermittlungsagenturen fallen für Arbeitgeber Gebühren bei erfolgreicher Vermittlung an. Durch den Einwanderungsprozess (z. B. Deutschkurse, Qualifizierungs- und Anerkennungsmaßnahmen sowie Visa- und Reisekosten) entstehen weitere Kosten. Um Ihrer neuen Fachkraft den Start zu erleichtern und den Prozess möglichst fair und nachhaltig zu gestalten, sollten Arbeitgeber sich an diesen Kosten beteiligen (Employer-Pays-Prinzip).
Bei staatlich geförderten Rekrutierungsprojekten zahlen Unternehmen keine Vermittlungsgebühren, jedoch variierende Eigenanteile für die o. g. Kosten.
Für welche Berufe ist eine Anerkennung ausländischer Qualifikationen verpflichtend?
Eine Anerkennung ist verpflichtend, wenn es sich um einen sogenannten reglementierten Beruf handelt. Das sind Berufe, bei denen die Berufsausübung gesetzlich geregelt ist.
Dazu gehören insbesondere Berufe im Gesundheitsbereich, im Bildungsbereich sowie bestimmte technische oder sicherheitsrelevante Berufe. Ohne anerkannte Qualifikation darf die Tätigkeit in diesen Fällen nicht ausgeübt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik „Anerkennung von ausländischen Abschlüssen“.
Wie läuft das Visumverfahren für internationale Fachkräfte in der Regel ab?
Das Visumverfahren beginnt in der Regel mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot. Die internationale Fachkraft beantragt anschließend bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum zur Arbeitsaufnahme. Viele Visa können bereits digital über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes (External link) beantragt werden.
Im Rahmen des Verfahrens prüfen die zuständigen Behörden, ob die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu kann unter anderem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich sein. Im Rahmen dieser wird geprüft, ob der Arbeitsvertrag den geltenden arbeitsrechtlichen Vorgaben entspricht. Mit einer Vorabzustimmung können Sie bereits vor dem Visumantrag Ihrer Fachkraft prüfen, ob Ihr angebotenes Beschäftigungsverhältnis die Voraussetzungen für eine Zustimmung der BA erfüllt. Nach Erteilung des Visums kann die Einreise nach Deutschland erfolgen. Nach der Einreise hat die Fachkraft in der Regel ein Jahr Zeit, das Einreisevisum bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln.
Weitere Informationen zum Ablauf des Visumverfahrens finden Sie in der Rubrik „Visum für die Arbeitsaufnahme“.
Wie kann ich als Arbeitgeber die ausländische Fachkraft beim Deutsch lernen unterstützen?
Deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel für eine erfolgreiche und langfristige Integration in Ihrem Unternehmen. Als Arbeitgeber können Sie Sprachkurse im eigenen Betrieb anbieten. Alternativ unterstützen Sie Ihre Fachkräfte dabei, geförderte Angebote, zum Beispiel vom BAMF oder Jobcenter, in Anspruch zu nehmen. Wie Sie die neuen Mitarbeitenden beim Besuch von Deutschkursen fördern können, erfahren Sie in der Rubrik „Deutschkurse“.
Hilfreich ist es auch, wenn Sie im Betrieb kooperativ sind: zum Beispiel, indem Sie Ihre neuen Fachkräfte für die Unterrichtszeit freistellen oder Informationen in leichter Sprache bereitstellen.
Sie haben Fragen?
Lassen Sie sich zum Thema Fachkräftegewinnung im Ausland beraten. Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter.