Fachkräfte aus Drittstaaten einstellen: Einreise und Beschäftigung Schritt für Schritt

Sie möchten eine Fachkraft aus einem visumpflichtigen Drittstaat einstellen? Dieser Überblick zeigt Ihnen die Schritte vom Prüfen der Voraussetzungen bis zum Arbeitsbeginn und zur langfristigen Beschäftigung. Welche Regeln gelten, hängt vom Einzelfall ab – insbesondere von Staatsangehörigkeit, Beruf, Qualifikation und geplantem Aufenthaltstitel.

Prüfen Sie zuerst mit dem Quick-Check für Arbeitgeber, welcher Weg für Ihre künftige Fachkraft infrage kommt. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit; Angehörige bestimmter Sonderstaaten können visumfrei einreisen und ihren Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen.

1. Welche Voraussetzungen gelten für die Einstellung?

Welche Voraussetzungen für die Einstellung gelten, hängt vom Einreiseweg, vom Beruf und von der geplanten Beschäftigung ab. Klären Sie zu Beginn, welche Tätigkeit die Fachkraft ausüben soll und wann sie anfangen kann. 

Klären Sie zunächst:

  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Fachkraft
  • Möglichkeit einer Anerkennung, Zeugnisbewertung oder Nachqualifizierung
  • Gesetzliche Mindestanforderungen beim Gehalt
  • Geplanter Arbeitsbeginn
  • Erforderliche Sprachkenntnisse

Bei Fragen helfen der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit, die lokalen Ausländerbehörden sowie kostenlose Beratungsstellen für Arbeitgeber vor Ort.

2. Wann sind Anerkennung oder andere Qualifikationsnachweise nötig?

Welche Nachweise für das Visum erforderlich sind, richtet sich nach dem geplanten Aufenthaltstitel. Bei reglementierten Berufen, etwa in bestimmten Gesundheitsberufen, müssen Sie zusätzlich prüfen, welche Erlaubnis für die Berufsausübung erforderlich ist. In anderen Fällen kann eine Anerkennung, eine Zeugnisbewertung oder ein anderer Nachweis erforderlich oder hilfreich sein. Eine pauschale Regel für alle Berufe und Einreisewege gibt es nicht. 

Prüfen Sie den konkreten Weg, die zuständige Stelle und mögliche Nachqualifizierungen. Einzelheiten finden Sie unter „Anerkennung ausländischer Abschlüsse“.

Klären Sie nun:

  • Ist der Beruf reglementiert oder nicht reglementiert?
  • Welche Qualifikation liegt vor?
  • Welche Stelle ist für die Prüfung zuständig?
  • Muss die Fachkraft fehlende Kenntnisse oder Qualifikationen noch nachholen?
  • Welche Unterlagen werden für das Verfahren benötigt?

3. Welche Angaben sollte das Arbeitsangebot für den Visumantrag enthalten?

Die Fachkraft benötigt ein konkretes Arbeitsplatzangebot; häufig dient ein Arbeitsvertrag als Nachweis. Beschreiben Sie Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung und geplanten Beginn eindeutig. Die Angaben müssen zur tatsächlichen Beschäftigung und zu den Unterlagen im Visumverfahren passen. Bei der Blauen Karte EU muss die Beschäftigung zur Qualifikation passen.

Füllen Sie zusätzlich die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ vollständig aus und unterschreiben Sie sie. Prüfen Sie außerdem, ob für den vorgesehenen Aufenthaltstitel ein Mindestgehalt gilt und ob die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen muss. Wenn Sie die Voraussetzungen für die Arbeitsmarktzulassung schon vor dem Visumantrag prüfen lassen möchten, kommt gegebenenfalls eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit infrage. Mehr dazu erfahren Sie unter „Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit“.

Welche Visa stehen meiner Fachkraft zur Verfügung?

Diese Grafik ist ein Wegweiser zu den Visaoptionen für Deutschland, mit Fokus auf das Arbeiten. Anhand der persönlichen Situation Ihrer Fachkraft führt die Grafik Sie Schritt für Schritt zu den passenden Möglichkeiten.

4. Wie können Sie den Visumprozess begleiten?

Den Visumantrag stellt die Fachkraft bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Fragen Sie gemeinsam nach den dort geforderten Unterlagen und stellen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig bereit. Legen Sie den Arbeitsbeginn mit zeitlichem Puffer fest: Verfahren und Terminvergabe können unterschiedlich lange dauern.

Arbeitgeber können das Verfahren erleichtern, indem sie benötigte Unterlagen vollständig und rechtzeitig bereitstellen. Stellen Sie für den gesamten Visumprozess eine Ansprechperson zur Verfügung, um rechtzeitig auf Rückfragen der Auslandsvertretung reagieren zu können und um fehlende Unterlagen einreichen zu können.

Tipp: Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Sie als Arbeitgeber das Einreiseverfahren mit Vollmacht der Fachkraft bei der zuständigen Ausländerbehörde initiieren und beschleunigen. 

5. Welche Pflichten gelten vor und während der Beschäftigung?

Als Arbeitgeber müssen Sie sicherstellen, dass die Fachkraft nur im Rahmen des gültigen Aufenthaltstitels beschäftigt wird. Änderungen im Beschäftigungsverhältnis können Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben. Darüber hinaus gelten für Sie als Arbeitgeber weitere Pflichten:

  • Bewahren Sie für die Dauer der Beschäftigung eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels auf und behalten Sie Befristungen im Blick.
  • Weisen Sie eine aus einem Drittstaat angeworbene Fachkraft spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung schriftlich auf die kostenlose arbeits- und sozialrechtliche Beratung durch „Faire Integration“ hin und nennen Sie die Kontaktdaten der vom Arbeitsplatz nächstgelegenen Beratungsstelle. Bei einer Anwerbung über eine Vermittlungsagentur kann die Hinweispflicht stattdessen bei der Agentur liegen. 
  • Endet die Beschäftigung vorzeitig, informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis der Beendigung.

6. Was ist nach der Einreise zu organisieren?

Klären Sie frühzeitig, was die Fachkraft für die ersten Tage und Wochen benötigt, und begleiten Sie sie dabei.

Das ist jetzt wichtig: 

  • Begrüßung und erster Arbeitstag
  • Anmeldung am Wohnort
  • Termin bei der Ausländerbehörde für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
  • Krankenversicherung und Sozialversicherung
  • Steuerliche Identifikationsnummer und Gehaltsabrechnung
  • Bankkonto und Zahlungsverkehr
  • Unterkunft und gegebenenfalls Wohnungssuche

Die Willkommensmappe von „Make it in Germany“ unterstützt Ihre neue Fachkraft beim Start im Unternehmen.

Willkommensmappe

Hier finden Sie die Willkommensmappe für ausländische Fachkräfte in deutscher Sprache.

7. Wie gelingt die langfristige Zusammenarbeit?

Unterstützen Sie Ihre Fachkraft dabei, sich im Unternehmen und in Deutschland einzuleben. Eine feste Ansprechperson, eine strukturierte Einarbeitung sowie passende Sprach- und Weiterbildungsangebote erleichtern den Start und fördern eine langfristige Bindung an Ihr Unternehmen.

Behalten Sie die Gültigkeit des Aufenthaltstitels im Blick und sprechen Sie frühzeitig über eine mögliche Verlängerung oder einen Wechsel.

Tipp: Regionale Welcome Center und weitere Beratungsstellen unterstützen Unternehmen und internationale Fachkräfte bei Fragen zum Ankommen, zur Integration und zur langfristigen Beschäftigung.

Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund

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