Für die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte gelten rechtliche und bürokratische Vorgaben. Ein wichtiger Punkt, den Sie Arbeitgeber bei der Rekrutierung ausländischer Fachkräfte beachten müssen, sind die Visabestimmungen. Die Frage, ob Ihre künftige ausländische Fachkraft überhaupt ein Visum braucht, um nach Deutschland einzureisen und hier arbeiten zu können, hängt von deren Herkunftsland ab.
Staatsangehörige der EU-/EFTA-Staaten
Grundsätzlich dürfen alle Personen aus EU-Mitgliedstaaten und sog. EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier arbeiten.
Staatsangehörige aus Nicht-EU/Nicht-EFTA-Staaten
Menschen aus Nicht-EU-Staaten und nicht EFTA-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, brauchen generell für die Einreise und die Arbeitsaufnahme in Deutschland ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Ausnahme gilt für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Diese können ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis vor Ort in Deutschland beantragen.
Ihre Pflichten als Arbeitgeber
Haben Sie Fachkräfte außerhalb des EU-/ EFTA-Raums eingestellt, gelten weitere gesetzliche Vorschriften. Nach § 4a Abs. 5 AufenthG zählen dabei zu Ihren grundsätzlichen Pflichten:
- Die Überprüfung, ob die ausländische Fachkraft einen aktuell gültigen Aufenthaltstitel besitzt, welcher ihr erlaubt, in Deutschland erwerbstätig zu sein.