Fachkräfte aus aller Welt, die in Deutschland arbeiten

IT-Kräfte mit berufspraktischen Kenntnissen

Für die Gewinnung von IT-Kräfte aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen. Sie können diese ohne formale Berufsanerkennung einstellen. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten.

Für die Gewinnung von IT-Kräften aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen, auch wenn diese keine formale Berufsanerkennung oder kein gleichwertiges IT-Studium haben. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten:

  • IT-Kräfte mit einer (in den letzten fünf Jahren erworbenen) mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung können die Zustimmung zur Beschäftigung ohne Nachweis eines Berufs- oder Studienabschlusses erhalten, wenn sie ein bestimmtes Mindestgehalt erzielen oder nach tarifrechtlichen Bestimmungen beschäftigt werden (§ 6 BeschV). 
  • IT-Fach- und Führungskräfte können auch aufgrund ihrer Berufserfahrung eine Blaue Karte EU nach §18g Absatz 2 AufenthG ohne Nachweis einer formalen akademischen Qualifikation erhalten. Auch hier gelten bestimmte Gehaltsgrenzen.

Lesen Sie mehr über die verschiedenen Aufenthaltstitel für IT-Kräfte auf der Fachkräfte-Seite in der Rubrik „Visaoptionen für IT-Kräfte“.

Gut zu wissen

Haben die Bewerberinnen oder Bewerber aus Drittstaaten einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss im IT-Bereich, gelten für sie die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen der Blaue Karte EU beziehungsweise des Visums für Fachkräfte.

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Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Internationale Fachkräfte an der Arbeit in einer Werkshalle