Fachkräfte aus aller Welt, die in Deutschland arbeiten

IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen

Für die Gewinnung von IT-Fachkräften aus Drittstaaten gelten erleichterte Regelungen. Sie können diese ohne formale Berusfanerkennung einstellen. Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten sich Ihnen anbieten.

Sie führen ein Unternehmen und benötigen IT-Fachkräfte? Für die Einstellung von IT-Fachkräften aus Drittstaaten gibt es eine Sonderregelung. Demnach können Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten die Zustimmung zur Beschäftigung durch die BA im IT-Bereich erhalten, ohne dass eine formale Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland erforderlich ist (§ 6 BeschV). Lesen Sie mehr über den erforderlichen Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen auf der Fachkräfte-Seite in der Rubrik „Visum“.

Gut zu wissen

Haben die Bewerberinnen oder Bewerber aus Drittstaaten einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss im IT-Bereich, gelten für sie die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen der Blaue Karte EU beziehungsweise des Visums für Fachkräfte.

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Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
Internationale Fachkräfte an der Arbeit in einer Werkshalle