IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen aus Drittstaaten
Sie führen ein Unternehmen und benötigen IT-Fachkräfte? Für die Einstellung ausländischer IT-Fachkräfte gibt es eine Sonderregelung. Demnach können Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten die Zustimmung zur Beschäftigung durch die BA im IT-Bereich erhalten, ohne dass eine formale Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland erforderlich ist (§ 6 BeschV). Lesen Sie mehr über den erforderlichen Aufenthaltstitel für IT-Fachkräfte mit berufspraktischen Kenntnissen auf der Fachkräfte-Seite in der Rubrik „Visum“.
Wichtig: Haben die Bewerberinnen oder Bewerber aus Drittstaaten einen in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss im IT-Bereich, gelten für sie die aufenthaltsrechtlichen Anforderungen der Blaue Karte EU beziehungsweise des Visums für Fachkräfte.
Weitere Informationen im Web
Bundesagentur für Arbeit (BA)