Chancenkarte
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel (§ 20a AufenthG) zur Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung oder einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung. Bei erstmaliger Erteilung wird sie als Such-Chancenkarte (im Unterschied zur Folge-Chancenkarte) ausgestellt und ermöglicht einen Aufenthalt in Deutschland von bis zu einem Jahr. Für Personen mit einer Such-Chancenkarte gilt: Wenn sie eine qualifizierte Arbeitsstelle oder Qualifizierungsmaßnahme gefunden haben, müssen sie dafür die passende Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Im Einzelfall kann anstatt einer Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten eine „Folge-Chancenkarte“ erteilt werden.