Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist von Mitgliedern oder Angehörigen einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft zu zahlen. Sie wird vom Finanzamt im Auftrag der Kirchen eingezogen.
Die Kirchensteuer ist von Mitgliedern oder Angehörigen einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft zu zahlen. Sie wird vom Finanzamt im Auftrag der Kirchen eingezogen.
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