Arbeitnehmer bietet professionelle Hilfe per Telefon an

Versicherungsnummernachweis

Der Versicherungsnummernachweis (früher: Sozialversicherungsausweis) enthält den Namen sowie die Rentenversicherungsnummer der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Mit dem Ausweis wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung nachgewiesen.

Thema: Gesundheit & Soziales

Hamburger Stadtlandschaft