Einreise und Beschäftigung privilegierter Staatsangehöriger
Erfahren Sie, welche Drittstaatsangehörigen einen Sonderzugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Für Einige von ihnen, ist auch eine visumfreie Einreise möglich.
Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen? Hier erfahren Sie alles über die Visumpflicht, den Visumantrag und den Aufenthaltstitel.
Grundsätzliches vorab: Ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und davon, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen möchten.
Sie sind keine Bürgerin oder kein Bürger der EU oder eines EFTA-Staates und möchten in Deutschland arbeiten oder lernen?
Es gibt Ausnahmen von dieser Visumpflicht für Staatsangehörige sogenannter „privilegierter Staaten“. Diese können – je nach Aufenthaltszweck – visumfrei einreisen. Hier finden Sie die Ausnahmen:
Weitere Informationen zur Visumpflicht bzw. -freiheit erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .
Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, prüfen Sie zunächst, ob Sie mit einer dieser Staatsangehörigkeiten privilegiert einreisen können.
Erfahren Sie, welche Drittstaatsangehörigen einen Sonderzugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Für Einige von ihnen, ist auch eine visumfreie Einreise möglich.
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der EU oder der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind, gilt für Sie die Freizügigkeit:
Vor jedem Visumantrag (egal, welches Visum) müssen Sie prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 5 Abs. 1 AufenthG (Externer Link) ) erfüllen:
Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen müssen Sie auch die speziellen Anforderungen für Ihren Einreise- und Aufenthaltszweck beachten. Je nachdem, warum Sie nach Deutschland kommen – zum Beispiel zum Arbeiten oder Studieren – müssen Sie für Ihr Visum unterschiedliche Voraussetzungen (wie Deutschkenntnisse oder einen Abschluss) erfüllen. Sie erfahren in der Rubrik „Arten von Visa“, was Sie beachten müssen.
Diese Grafik ist ein Wegweiser zu den Visaoptionen für Deutschland, mit Fokus auf das Arbeiten. Anhand Ihrer persönlichen Situation führt sie Sie Schritt für Schritt zu den passenden Möglichkeiten.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für das Visum erfüllen, müssen Sie die Dokumente für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der notwendigen Dokumente erhalten Sie in der Regel auf der Webseite der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland. Finden Sie hierfür unter Beratungs- und Anlaufstellen die für Sie zuständige Botschaft.
Sie können den Visumantrag über das Auslandsportal (Externer Link) des Auswärtigen Amtes online stellen. Wenn in Ihrem Land der Visumantrag über das Auslandsportal noch nicht möglich ist, nutzen Sie den digitalen Videx-Antrag (Externer Link) . Füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Dokumenten bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft ein.
Die Wartezeit auf einen Termin bei der deutschen Botschaft variiert je nach Standort. Planen Sie daher für die Terminanfrage und die Bearbeitungszeit genügend Zeit ein.
Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt 75 Euro. Sie gilt für alle Visa für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Die Gebühr wird nicht erstattet, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.
Sie haben bereits einen Arbeitgeber gefunden und sollen zeitnah anfangen zu arbeiten? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann von Deutschland aus das Verfahren beschleunigen. Weisen Sie ihn auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren hin, bevor Sie einen Termin bei der Botschaft buchen.
Visum erteilt? Sie können nun Ihre Reise nach Deutschland vorbereiten.
Nehmen Sie alle persönlichen Dokumente im Original und als digitale Kopie mit: zum Beispiel Geburtsurkunde, Unterlagen zum Schulabschluss und zur Qualifikation, ggf. Führerschein und Heiratsurkunde.
Denken Sie daran, dass Sie ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung in Deutschland benötigen. Der Versicherungsnachweis wird spätestens gefordert, wenn Sie Ihr Visum in der deutschen Botschaft abholen.
Informieren Sie sich schon vor Ihrer Reise über Ihr neues Zuhause. In der Rubrik „Leben in Deutschland“ erhalten Sie Einblicke in wichtige Lebensbereiche, die Ihnen beim Einleben in Deutschland helfen: Wohnungssuche, Sprachkurse und mehr.
Herzlich willkommen in Deutschland! In der Regel gilt Ihr Visum für bis zu zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit Sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen. Kontaktieren Sie direkt nach Ihrer Einreise die für Sie zuständige Ausländerbehörde (Externer Link) und informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin, um die entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Von den Voraussetzungen für verschiedene Visa bis zur Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Diese Grafik zeigt Ihnen, wie Sie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.
Diese Grafik erklärt, wie der Zugang zum deutschen Bildungssystem gelingt und welche Visa‑ und Aufenthaltsregelungen dabei zu beachten sind.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Das Expertenteam unterstützt bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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