Einreise nach Deutschland. Reisende mit Rollkoffer steht in einem modernen Flughafenbereich bei Sonnenuntergang.

Wie beantrage ich ein Visum?

Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu machen? Hier erfahren Sie alles über die Visumpflicht, den Visumantrag und den Aufenthaltstitel.

Grundsätzliches vorab: Ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und davon, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen möchten.

Diese Visumregelungen gelten für Nicht-EU-Staatsangehörige

Sie sind keine Bürgerin oder kein Bürger der EU oder eines EFTA-Staates und möchten in Deutschland arbeiten oder lernen?

Es gibt Ausnahmen von dieser Visumpflicht für Staatsangehörige sogenannter „privilegierter Staaten“. Diese können – je nach Aufenthaltszweck – visumfrei einreisen. Hier finden Sie die Ausnahmen:

Weitere Informationen zur Visumpflicht bzw. -freiheit erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes (Externer Link) .

Mehrere Staatsangehörigkeiten: Was ist zu beachten?

Wenn Sie mehr als eine Staatsangehörigkeit besitzen, prüfen Sie zunächst, ob Sie mit einer dieser Staatsangehörigkeiten privilegiert einreisen können.

Einreise und Beschäftigung privilegierter Staatsangehöriger

Erfahren Sie, welche Drittstaatsangehörigen einen Sonderzugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Für Einige von ihnen, ist auch eine visumfreie Einreise möglich.

Quick-Check: Prüfen Sie ihre Möglichkeiten

Mit dem Quick-Check erhalten Sie eine individuelle Einschätzung, ob für Ihre Einreise nach Deutschland ein Visum erforderlich ist. Erfahren Sie, welche Visumoption zu Ihren Plänen in Deutschland passt.

Quick-Check

EU-Staatsangehörige benötigen kein Visum

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der EU oder der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind, gilt für Sie die Freizügigkeit:

  • Sie dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen und haben uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
  • Auch für Studium, Ausbildung und andere Zwecke in Deutschland brauchen Sie kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis.
  • Einzige Voraussetzung für die Einreise ist in allen Fällen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

So beantragen Sie Ihr Visum

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Vor jedem Visumantrag (egal, welches Visum) müssen Sie prüfen, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (§ 5 Abs. 1 AufenthG (Externer Link) ) erfüllen:

  • Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen im Visumverfahren nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Je nach Einreisezweck können Sie entweder Ihr zukünftiges Gehalt, eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto mit einem bestimmten Mindestbetrag als Nachweis verwenden.
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit: Sie müssen Ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen. In der Regel reicht dafür ein gültiger Reisepass, den Sie mit Ihrem Visumantrag vorlegen.
  • Kein Ausweisungsinteresse: Es dürfen keine Gründe gegen Ihren Aufenthalt in Deutschland vorliegen. Die Behörden prüfen, ob von Ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen könnte. Hinweise darauf können sich zum Beispiel aus Ihren Angaben im Visumantrag oder bei der Sicherheitsbefragung ergeben.
  • Passpflicht: Als Person aus einem Nicht-EU- oder EFTA-Staat dürfen Sie in der Regel nur nach Deutschland einreisen, wenn Sie einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz haben. Welche konkreten Anforderungen Ihr Reisepass erfüllen muss, erfahren Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung

Neben diesen grundlegenden Voraussetzungen müssen Sie auch die speziellen Anforderungen für Ihren Einreise- und Aufenthaltszweck beachten. Je nachdem, warum Sie nach Deutschland kommen – zum Beispiel zum Arbeiten oder Studieren – müssen Sie für Ihr Visum unterschiedliche Voraussetzungen (wie Deutschkenntnisse oder einen Abschluss) erfüllen. Sie erfahren in der Rubrik „Arten von Visa“, was Sie beachten müssen. 

Welche Visa stehen mir zur Verfügung?

Diese Grafik ist ein Wegweiser zu den Visaoptionen für Deutschland, mit Fokus auf das Arbeiten. Anhand Ihrer persönlichen Situation führt sie Sie Schritt für Schritt zu den passenden Möglichkeiten.

Schritt 2: Visum im Wohnsitzland beantragen

Wenn Sie alle Voraussetzungen für das Visum erfüllen, müssen Sie die Dokumente für den Visumantrag vorbereiten. Die Liste der notwendigen Dokumente erhalten Sie in der Regel auf der Webseite der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland. Finden Sie hierfür unter Beratungs- und Anlaufstellen die für Sie zuständige Botschaft.

Sie können den Visumantrag über das Auslandsportal (Externer Link)  des Auswärtigen Amtes online stellen. Wenn in Ihrem Land der Visumantrag über das Auslandsportal noch nicht möglich ist, nutzen Sie den digitalen Videx-Antrag (Externer Link) . Füllen Sie das Online-Formular aus und reichen Sie es mit den erforderlichen Dokumenten bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft ein.

Planen Sie Ihren Visumantrag frühzeitig

Die Wartezeit auf einen Termin bei der deutschen Botschaft variiert je nach Standort. Planen Sie daher für die Terminanfrage und die Bearbeitungszeit genügend Zeit ein.

Die Gebühr für ein Einreisevisum beträgt 75 Euro. Sie gilt für alle Visa für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Die Gebühr wird nicht erstattet, wenn Ihr Visum abgelehnt wird.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren: So geht’s schneller

Sie haben bereits einen Arbeitgeber gefunden und sollen zeitnah anfangen zu arbeiten? Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann von Deutschland aus das Verfahren beschleunigen. Weisen Sie ihn auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren hin, bevor Sie einen Termin bei der Botschaft buchen.

Schritt 3: Einreise nach Deutschland planen

Visum erteilt? Sie können nun Ihre Reise nach Deutschland vorbereiten. 

Nehmen Sie alle persönlichen Dokumente im Original und als digitale Kopie mit: zum Beispiel Geburtsurkunde, Unterlagen zum Schulabschluss und zur Qualifikation, ggf. Führerschein und Heiratsurkunde.

Denken Sie daran, dass Sie ab dem ersten Tag eine Krankenversicherung in Deutschland benötigen. Der Versicherungsnachweis wird spätestens gefordert, wenn Sie Ihr Visum in der deutschen Botschaft abholen.

Informieren Sie sich schon vor Ihrer Reise über Ihr neues Zuhause. In der Rubrik „Leben in Deutschland“ erhalten Sie Einblicke in wichtige Lebensbereiche, die Ihnen beim Einleben in Deutschland helfen: Wohnungssuche, Sprachkurse und mehr.

Schritt 4: Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen

Herzlich willkommen in Deutschland! In der Regel gilt Ihr Visum für bis zu zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, damit Sie sich längerfristig in Deutschland aufhalten dürfen. Kontaktieren Sie direkt nach Ihrer Einreise die für Sie zuständige Ausländerbehörde (Externer Link)  und informieren Sie sich über die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin, um die entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt

Von den Voraussetzungen für verschiedene Visa bis zur Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise: Diese Grafik zeigt Ihnen, wie Sie Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten.

Der Weg in das deutsche Bildungssystem

Diese Grafik erklärt, wie der Zugang zum deutschen Bildungssystem gelingt und welche Visa‑ und Aufenthaltsregelungen dabei zu beachten sind.

Noch Fragen offen? Hier finden Sie Antworten.

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Das Expertenteam unterstützt bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.

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Beraterin sitzt vor einem Computerbildschirm in einem Büro mit weiteren Personen im Hintergrund
Hamburger Hafen mit Schiffen und moderner Architektur – ein Symbol für Offenheit, Vielfalt und die Willkommenskultur in Deutschland.