Willkommen bei „Make it in Germany“!
Möchten Sie Ihre berufliche Laufbahn im Ausland beginnen? Ganz gleich, ob Sie fachliche Kompetenz und Engagement mitbringen, eine Berufsausbildung absolvieren möchten oder hier studieren wollen – Deutschland sucht genau Menschen wie Sie.
„Make it in Germany“ ist das offizielle Informationsportal der deutschen Bundesregierung für internationale Fachkräfte. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen: von Bewerbungen über Visa bis hin zur Eingewöhnung in Ihrem neuen Heimatland. Sind Sie bereit, loszulegen? Lesen Sie weiter und machen Sie den ersten Schritt.
Die 5 häufigsten Fragen von internationalen Fachkräften
1. Wo finde ich Jobangebote in Deutschland?
Aktuelle Stellenangebote in Deutschland finden Sie am einfachsten online: In der „Make it in Germany“-Jobbörse, auf anderen bekannten Jobportalen im Internet oder in sozialen Karrierenetzwerken. Bei allen Jobangeboten der „Make it in Germany“-Jobbörse haben Arbeitgeber zugestimmt, Bewerbungen von ausländischen Fachkräften zu erhalten.
Weitere Tipps zur Jobsuche finden Sie unter „Jobsuche“.
2. Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?
The necessity for a visa when working in Germany depends on your nationality.
- Kommen Sie aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz, dann können Sie in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und benötigen keinen Aufenthaltstitel.
- Staatsagehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands und der USA können zwar visumfrei nach Deutschland einreisen, müssen aber vor Aufnahme einer Beschäftigung einen passenden Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
- Auch alle weiteren Staatsangehörigen benötigen einen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland leben und arbeiten zu können. Sie müssen vor der Einreise nach Deutschland das passende Visum (langfristiger Aufenthalt – D-Visum) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzland beantragen. Nach Ankunft in Deutschland müssen sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Wie beantrage ich ein Visum?“.
3. Muss ich meinen ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen lassen?
Ob eine Anerkennung Ihres Abschlusses notwendig ist, hängt zum einen davon ab, welchen Beruf Sie ausüben möchten und aus welchem Staat Sie kommen.
Beispielsweise benötigen Sie in jedem Fall eine Anerkennung, wenn Sie in Deutschland in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten. Unabhängig von dem Beruf kann eine Anerkennung auch notwendig sein, wenn Sie mit einem bestimmten Visum nach Deutschland einreisen möchten (z. B. das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte).
Informieren Sie sich zu den genauen Regelungen in der Rubrik „Wer benötigt eine Anerkennung?“.
4. Ich möchte in Deutschland studieren. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie können an einer deutschen Hochschule studieren, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen eine Zusage von einer Hochschule (Studienplatz), einen anerkannten Schulabschluss, der Sie für ein Studium in Deutschland qualifiziert, und müssen in der Regel Sprachkenntnisse nachweisen. Kommen Sie aus einem Drittstaat, benötigen Sie außerdem ein Visum. Dafür müssen Sie sich auch finanziell absichern und dies beim Visumantrag nachweisen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Quick-Check und in der Rubrik „Voraussetzungen für ein Studium“.
5. Kann ich in Deutschland eine Ausbildung machen?
Um eine Ausbildung in Deutschland zu absolvieren, benötigen Personen aus einem Drittstaat ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zum Absolvieren einer Berufsausbildung. Für das Visum benötigen Sie die Zusage für einen Ausbildungsplatz und Deutschkenntnisse (in der Regel auf dem Niveau B1). Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie ausreichend Geld zum Leben in Deutschland haben werden. Bei schulischen Ausbildungen müssen Sie zusätzlich Ihren Schulabschluss anerkennen lassen; für ein duales Studium benötigen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung.
Als Bürgerin oder Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz benötigen Sie keinen entsprechenden Aufenthaltstitel, um in Deutschland eine Ausbildung zu machen. Wichtig sind aber die deutschen Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1, da der Unterricht und die Prüfungen in der Berufsschule auf Deutsch stattfinden.
Mehr Informationen finden Sie unter „Voraussetzungen für eine Ausbildung“.
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