
Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)
Mit der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (kurz: DAB-Verfahren) wird bescheinigt, dass die im Ausland erworbene nicht-akademische Berufsausbildung abgeschlossen wurde, im Herkunftsland anerkannt ist und mindestens einer zweijährigen Berufsausbildung in Vollzeit entspricht. Sie wird bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) digital beantragt. Das Ergebnis wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt und kann als Qualifikationsnachweis verwendet werden.
Thema: Arbeiten, Bildung, Anerkennung
