Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) festgeschrieben und gehört zu den Grundfreiheiten des gemeinsamen europäischen Marktes. Sie untergliedert sich in die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.
Thema: Politik & Gesellschaft, Visum