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Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

Die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ist im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) festgeschrieben und gehört zu den Grundfreiheiten des gemeinsamen europäischen Marktes. Sie untergliedert sich in die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit.

Thema: Politik & Gesellschaft, Visum

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