Ihre Chancen:
Herzlichen Glückwunsch! Mit einem Hochschulabschluss und einem verbindlichen Jobangebot für eine qualifizierte Beschäftigung, haben Sie gute Chancen, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.
- Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, haben Sie 90 Tage Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Dies kann entweder eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte sein. Für beide Aufenthaltstitel müssen Sie die volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation durch die zuständige deutsche Stelle nachweisen. Erfahren Sie dazu mehr in der Rubrik Anerkennung.
- Beachten Sie: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das Anerkennungsverfahren auch nach der Einreise nach Deutschland im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft beantragen. Informieren Sie sich über das Visum zur Anerkennungspartnerschaft.
- Haben Sie bereits in Ihrem Beruf gearbeitet? Prüfen Sie, ob Sie auf Basis Ihrer Berufserfahrung ein Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten können.
Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung: