Ihre Chancen:

Sie haben ein Hochschulstudium im Ausland absolviert und möchten in Deutschland arbeiten und leben? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. 

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Einreisevisum. Sobald Sie in Deutschland sind, haben Sie 90 Tage Zeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Sie dürfen erst einer Beschäftigung nachgehen, wenn Sie eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis haben. 

Voraussetzungen dafür sind ein verbindliches Jobangebot, das zu Ihrer Qualifikation passt und die Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss. Informieren Sie sich daher schon vor Beantragung Ihres Visums beziehungsweise vor Ihrer Einreise über das Verfahren und die Möglichkeiten. Erfahren Sie dazu mehr in der Rubrik Anerkennung.

 

Ihr ausländischer Hochschulabschluss wurde noch nicht anerkannt beziehungsweise als vergleichbar eingestuft?

In diesem Fall müssen Sie zuerst Ihre Qualifikation von der zuständigen Stelle in Deutschland anerkennen lassen beziehungsweise die Vergleichbarkeit mit einem deutschen Abschluss nachweisen. Um dies zu tun, können Sie ohne Visum für drei Monate nach Deutschland einreisen. Nach der Anerkennung beziehungsweise nachdem Sie die Vergleichbarkeit Ihres Abschlusses nachgewiesen haben, und einer erfolgreichen Jobsuche können Sie die entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragen.  

 

Ihr ausländischer Hochschulabschluss wurde bereits anerkannt beziehungsweise als vergleichbar eingestuft?

In diesem Fall können Sie ohne Visum für 90 Tage einreisen und eine geeignete Arbeitsstelle suchen. Wenn Ihre Jobsuche erfolgreich war, müssen Sie allerdings vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck beantragen. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Einreise mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche. Diese können Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung in Ihrem Land beantragen und erlaubt Ihnen eine Einreise zur Jobsuche für sechs Monate.

Folgende Informationsmaterialien unterstützen Sie bei der Visumantragstellung:

Tipp: Starten Sie bereits jetzt mit der Stellensuche und finden Sie ein passendes Jobangebot in der „Make it in Germany“-Jobbörse.

Sie haben Fragen?

Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen. 

Mehr zu den verschiedenen Kontaktmöglichkeiten erfahren Sie durch Klick auf die Symbole in der oberen Leiste.

Frau arbeitet im Büro vor einem Computer
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